Kleiner Waffenschein

Wenn Sie eine Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, müssen Sie einen Kleinen Waffenschein beantragen.

Beschreibung

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.

Der Kleine Waffenschein wird auf Antrag nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - ohne Sachkunde und Bedürfnisprüfung - unbefristet ausgestellt. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen. Ebenso wenig beinhaltet er die Erlaubnis zum Schießen mit derartigen Waffen außerhalb von Schießstätten oder des eigenen, befriedeten Hausrechtsbereiches, was sich auch auf das Schießen an Silvester bezieht. Beim Führen einer Schusswaffe ist generell neben dem Waffenschein beziehungsweise Kleinen Waffenschein ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. 

Hinweis:
Der Kleine Waffenschein ist nicht erforderlich zum Führen eines Reizgas- oder Pfeffersprays.

Wer eine Waffe ohne Waffenschein führt, macht sich strafbar.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Pass oder Personalausweis
Wenn Sie persönlich vorbeikommen, benötigen wir das Orginal und eine Kopie von Ihrem Pass oder Personalausweis. Müssen die Kopien durch die Behörde angefertigt werden, wird pro Kopie eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.

Wenn Sie den Antrag per Post, Fax oder E-Mail schicken, benötigen wir Ihren Pass oder Personalausweis in Kopie.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt  zirka vier Wochen (einschließlich der vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsprüfung).
Wir benachrichtigen Sie, sobald Sie den Kleinen Waffenschein abholen können.

Gebührenrahmen

Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwandes, auch während der Laufzeit des Kleinen Waffenscheines (Zuverlässigkeitsüberprüfung alle drei Jahre), werden 150 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben.

Bei Ablehnung des Antrags wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben.

Ähnliche Leistungen

Munition besitzen und erwerben

Für den Erwerb und den Besitz von Munition brauchen Sie eine Erlaubnis. Eine Erwerbserlaubnis gilt gleichzeitig auch als Erlaubnis zum Besitz.

Waffenbesitzkarte beantragen

Wenn Sie Schusswaffen kaufen und besitzen wollen, müssen Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen. Von der Pflicht ausgenommen sind bestimmte Waffen mit Prüfzeichen.

Fischerprüfung

Sie können zur Fischerprüfung zugelassen werden, wenn Sie vorher an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang nach Ausbildungsplan teilgenommen haben.

Jugendfischereischein beantragen

Für einen Jugendfischereischein ist die Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) vorzulegen.

Europäischer Feuerwaffenpass

Wenn Sie bei Reisen in der EU Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder für Wettbewerbe, brauchen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass.

Fischereischein beantragen

Wer in Bayern angeln will, braucht einen Fischereischein. Voraussetzung ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Jagdschein beantragen

Mit einem Jagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen und Jagdwaffen erwerben. Sie benötigen zusätzlich immer die Erlaubnis des jeweiligen Revierinhabers.

Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern

Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis beantragen und verlängern

Sie brauchen eine Erlaubnis zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen.

Waffenschein beantragen

Zum Führen von Schusswaffen, die nicht das entsprechende Prüfzeichen „PTB“ ausweisen, benötigen Sie einen Waffenschein.