Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige
Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?
Beschreibung
Wir möchten für Notfälle jederzeit erreichbar sein.
Wenn es sich bei Ihrem Anliegen jedoch nicht um einen solchen handelt, müssen wir Sie beim Termin bitten, zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen. Wir bedauern, dass wir in diesem Fall an diesem Tag keine Sachbearbeitung vornehmen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Ressourcen effizient nutzen müssen, um in Notfällen schnell handeln zu können.
- Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.
- Es werden nur Fiktionsbescheinigungen, Duldungen oder Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt.
Sie müssen einen Termin buchen. Notfalltermine gibt es nur kurzfristig für diesen und den nächsten Tag. Wenn kein Termin frei ist, versuchen Sie es bitte später nochmal. Morgens, mittags und nachmittags kommen wieder neue Termine für heute und morgen dazu.
Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
- Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)
- Notwendige Verlängerung des touristischen Aufenthalts aufgrund von Flugausfällen oder Reiseunfähigkeit
Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.
In diesem Fall brauchen Sie keinen Termin
Sie sind in einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren, asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt?
Dann können Sie in Notfällen ohne Termin zum Servicepoint in der Ruppertstraße 19 (Eingang A) im Bereich 21 im 2. Stock kommen:
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Bitte beachten Sie: Für Studierende, Wissenschaftler*innen, Forscher*innen, Hochqualifizierte und Selbständige gelten andere Voraussetzungen.
Pilotprojekt für vereinfachte Vorsprache: Buchstaben P-Z ohne Termin
Wir testen derzeit ein neues System in der Aufenthaltserteilung. Im Rahmen dieses Pilotprojekts können Kund*innen, deren Nachname mit den Buchstaben P bis Z beginnt, auch ohne Termin bei uns am Eingang A (Ruppertstraße 19) vorsprechen.
Unser langfristiges Ziel ist es, das Haus wieder zu öffnen. Die Anpassung unserer Abläufe braucht jedoch noch Zeit. Deshalb können Sie zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu uns kommen.
Bitte beachten Sie diese Informationen.
Bitte kommen Sie nicht ohne Termin! Vor Ort gibt es keine Terminvergabe oder Wartemarken. Wenn Sie online keinen Termin bekommen, rufen Sie bitte unser Servicetelefon an, um einen Termin zu vereinbaren. Für Notfälle werden täglich neue Termine freigeschaltet.
Voraussetzungen
Sie gehören zu folgenden Personengruppen und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:
- Beschäftigte mit Berufsausbildung
- Sonstige Beschäftigte (wie Freiwilligendienste oder Au-Pairs)
- Familienangehörige der oben genannten Personengruppen
- Familienangehörige von Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten
- Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln
Benötigte Unterlagen
Folgende Nachweise werden in deutscher oder englischer Sprache für die Terminbearbeitung akzeptiert:
- Bestätigung des*der Arbeitgebenden über drohenden Arbeitsplatzverlust oder über notwendige Dienstreise
- Bestätigung der leistungsgewährenden Stelle über drohenden Leistungsverlust
- Bestätigung Reiseunternehmen über gebuchte Reise, Hotel, Transport
- Bestätigung eines Reiseunternehmens über Flugausfall, eines Krankenhauses über Krankenhausaufnahme oder ein ärztliches Attest über die Reiseunfähigkeit; Es muss zudem bereits absehbar sein, wann die Ausreise wieder möglich ist (beispielsweise Ende der Behandlung, Ersatzflug oder anderes)
Fragen & Antworten
Ja. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 – 13 Uhr unter der Rufnummer +49 89 233-96010.
Nein. Termine für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie, wenn Sie uns Ihren Antrag auf Verlängerung über unsere Online-Services oder per Post zusenden.
Nein. Sie können Unterlagen über unser Online-Formular oder per Post senden. Außerdem können Sie Unterlagen an der Ruppertstraße 19, Eingang A, in unseren Briefkasten einwerfen.
Nein. Am Notfallschalter werden keine anderen Dienstleistungen (zum Beispiel Wechsel der Arbeitsstelle oder die Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels) bearbeitet. Dies ist nur über unser Online-Services oder per Post möglich.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
-
Di.
geschlossen
(Heiligabend: Sprechzeiten können abweichen) -
Mi.
geschlossen
(Weihnachten: Sprechzeiten können abweichen) -
Do.
geschlossen
(Stephanstag: Sprechzeiten können abweichen) - Fr. 07:30 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-27501
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 7.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 13 Uhr