Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust (Wohnungssicherung)

Beratung und Hilfe für Münchner Bürger*innen, deren Mietverhältnis durch Kündigung oder Räumungsklage, bedroht ist.

Beschreibung

Die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit berät

  • und prüft die Möglichkeit einer Übernahme der Mietrückstände
  • über die Rechtmäßigkeit der Räumungsklage
  • über mögliche wirtschaftliche Hilfen
  • über Anspruch auf Wohngeld oder andere Wohnhilfen
  • über persönliche Hilfen (Schuldnerberatung, sozialpädagogische Hilfen)


Besondere Anlaufstelle

Eine Kündigung führt schnell zur Räumungsklage und zur Wohnungslosigkeit. Vereinbaren Sie möglichst schnell einen Termin bei der „Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ in dem für Sie

zuständigen Sozialbürgerhaus

.

Voraussetzungen

Die Beratung steht allen Münchner Bürger*innen offen, deren Mietverhältnis bedroht ist.

Benötigte Unterlagen

  • Pass oder Personalausweis von allen Personen, die in der Wohnung leben
  • Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben
  • Aufstellung der Vermieter*in über monatliche Mietkosten
  • Mahnungen, Kündigungen und Räumungsklagen mit Kuvert, als Zustellnachweis
  • Verdienstbescheinigung, Nachweis über das Einkommen
  • Quittung über die letzte bezahlte Miete
  • Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Vermögensnachweise falls vorhanden (beispielsweise Kfz, Lebensversicherung, Bausparvertrag)
  • Nachweis über Schulden, Kredite, Unterhaltszahlungen oder andere Verbindlichkeiten, falls vorhanden
  • Scheidungsurteil, Sorgerechtsnachweis, falls vorhanden
  • Mutterpass, falls vorhanden

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Fragen & Antworten

Wie kontaktiere ich die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit?


Finden Sie über „Sozialbürgerhaussuche“ das für Sie zuständige Sozialbürgerhaus. Schildern Sie Ihr Anliegen entweder telefonisch unter der dort angegebenen Nummer oder sprechen Sie persönlich vor. In beiden Fällen erreichen Sie zunächst die Infothek des Sozialbürgerhauses, die sie dann an die Fachstelle weiter vermittelt.



Übernimmt die Stadt meine Mietschulden?


Im gesetzlichen Rahmen ist eine Mietschuldenübernahme, in der Regel als Darlehen, möglich.



Was droht, wenn das Mietverhältnis nicht erhalten werden kann?


Sofern Sie keine neue Wohnung oder Bleibe finden, besteht die Möglichkeit der Unterbringung in in einer Einrichtung des Wohnungslosenhilfesystems der Landeshauptstadt München.



Bekomme ich weitere Hilfe, wenn das Mietverhältnis erhalten wurde?


Ja. Es besteht die Möglichkeit, der Nachsorge nach erfolgreichem Wohnungserhalt. Diese wird auf Wunsch ebenfalls durch die Fachstellen eingeleitet.

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