Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Beschreibung

Die Vergabe von Hausnummern für das gesamte Stadtgebiet erfolgt zentral beim GeodatenService München.

Neubau bzw. Umbau eines Anwesens

Wird eine Hausnummer für ein Gebäude erteilt, gehört die amtlich erteilte Hausnummer zu diesem Gebäude. Wird das Gebäude abgerissen und neu überbaut, dann muss für den Neubau die dazugehörige Hausnummer neu- bzw. wiedererteilt werden.

Die Lokalbaukommission sendet dem GeodatenService München eine Mitteilung über die erfolgte Baugenehmigung. Der Bauherr erhält daraufhin ein Schreiben vom GeodatenService München mit der Bitte, den voraussichtlichen Termin für die Rohbauerstellung zu nennen. Hausnummern werden ab Rohbaufertigstellung (EG) durch einen Hausnummernbescheid amtlich erteilt.

Hat sich der Zugang zu einem Anwesen geändert oder gibt es weitere, unabhängige Eingänge, ist es möglich, zusätzliche Hausnummern zu erhalten oder die bestehende Nummerierung ändern zu lassen.

Erteilung einer Hausnummer

Bei baulichen Änderungen von Gebäuden werden Hausnummern von Amts wegen

  • neu zugeteilt bzw. wiedererteilt (wenn bereits eine Hausnummer für das vorherige Gebäude vorhanden war). Ab Vorliegen einer Baugenehmigung sind auch Absprachen der voraussichtlichen Hausnummerierung vorab möglich.
  • umnummeriert, falls sich die Zuwegung geändert hat.
  • eingezogen, falls die Hausnummer nicht mehr notwendig ist.

Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt werden oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.
Die Hausnummernzuteilung erfolgt grundsätzlich erst nach Ortsbesichtigung.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Hausnummernvergabe
  • Lageplan in 1:1000 mit eingezeichnetem Bauvorhaben
  • Freiflächenplan (oder Baumbestandsplan) mit Grundrissplan (EG)
  • ggf. Baugenehmigung

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

bis zu 6 Wochen wegen erforderlicher Ortsbesichtigung

Gebührenrahmen

  • keine Gebühr bei Wiedererteilung einer bestehenden Hausnummer oder Umnummerierung von Amts wegen
  • neue Hausnummer und Umnummerierung auf Antrag 140,- € bis 150,- €
  • keine Gebühr bei Einziehung einer bestehenden Hausnummer von Amts wegen

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Die Hausnummern- und Hinweisschilder müssen vom Grundstückseigentümer nach Erteilung der Hausnummer selbst angeschafft und jederzeit gut sichtbar angebracht werden. Der Anbringungsort der Hausnummernbeschilderung wird im Hausnummernbescheid festgelegt. Die Schilder sind auf Bestellung in den Emaille- und Stempelgeschäften oder auch online erhältlich (Lieferzeit derzeit circa sechs bis acht Wochen).

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Straßennamen- und Hausnummernsatzung der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 19. Juli 1988.

Landeshauptstadt München

Kommunalreferat
GeodatenService
Hausnummern

Post

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
GeodatenService
Hausnummern

Denisstraße 2
80335 München

Adresse

Denisstraße 2
80335 München

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Barrierefrei zugänglich

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