Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Beschreibung

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen

  • neu zugeteilt bzw. wiedererteilt (wenn bereits eine Hausnummer für das  vorherige Gebäude vorhanden war). Vergabe ab Rohbauerstellung
  • umnummeriert, falls sich die Zuwegung geändert hat
  • eingezogen, falls die Hausnummer nicht mehr notwendig ist.

Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt werden oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Die Hausnummernzuteilung erfolgt grundsätzlich erst nach Ortsbesichtigung.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Lageplan
  • ggf. Kopie Baugenehmigung
  • Grundbuchauszug

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

bis zu 4 Wochen wegen erforderlicher Ortsbesichtigung

Gebührenrahmen

  • Keine Gebühr bei Wiedererteilung einer bestehenden Hausnummer und  Umnummerierung von Amts wegen
  • neue Hausnummer und Umnummerierung auf Antrag 105.- € - 150 .- €
  • Einziehung 25.- €

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Straßennamen- und Hausnummernsatzung der Landeshauptstadt München

Landeshauptstadt München

Kommunalreferat
GeodatenService
Hausnummern

Post

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
GeodatenService
Hausnummern

Denisstraße 2
80335 München

Adresse

Denisstraße 2
80335 München

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Barrierefrei zugänglich

Ähnliche Leistungen

Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.