Verkaufsstand für selbst hergestelltes Kunsthandwerk

Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Standplätze:
Eine Erlaubnis kann nur für einen dieser vier Standorte erteilt werden:

  • Weinstraße (auf Höhe der Hausnummern 9-12)
  • Schützenstraße 1 (Nordostseite oder Ostseite)
  • Petersplatz 1 (Südseite oder Südostseite Peterskirche)
  • Sendlinger-Tor-Platz

Für den Verkauf darf eine Fläche von maximal 15 Quadratmetern genutzt werden.

Verlosung:
Die Sondernutzungserlaubnisse für die vier Standorte werden jeweils für den Zeitraum von einer Woche vergeben. Dazu findet jeden Montag eine Verlosung statt, an der alle Interessenten teilnehmen können.

Zeit: montags 9.30 Uhr (ausgenommen Feiertage, dann am folgenden Werktag)
Ort: Bezirksinspektion Mitte, Tal 31, Raum 201 (2. Stock)

Zur Verlosung müssen Sie persönlich in die Bezirksinspektion kommen.

Voraussetzungen

Sie stellen die Gegenstände (ganz oder teilweise) direkt am Verkaufsstand her.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Sie erhalten die Sondernutzungserlaubnis sofort nach der Verlosung.

Gebührenrahmen

20,50 Euro pro Woche und Stand, zusätzlich pro Erlaubnis 30 Euro Verwaltungsgebühr

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien Landeshauptstadt München
Sondernutzungsgebührensatzung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-32403

Adresse

Tal 31
80331 München

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