Verkaufsstand für selbst hergestelltes Kunsthandwerk
Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Standplätze:
Eine Erlaubnis kann nur für einen dieser vier Standorte erteilt werden:
- Weinstraße (auf Höhe der Hausnummern 9-12)
- Schützenstraße 1 (Nordostseite oder Ostseite)
- Petersplatz 1 (Südseite oder Südostseite Peterskirche)
- Sendlinger-Tor-Platz
Für den Verkauf darf eine Fläche von maximal 15 Quadratmetern genutzt werden.
Verlosung:
Die Sondernutzungserlaubnisse für die vier Standorte werden jeweils für den Zeitraum von einer Woche vergeben. Dazu findet jeden Montag eine Verlosung statt, an der alle Interessenten teilnehmen können.
Zeit: montags 9.30 Uhr (ausgenommen Feiertage, dann am folgenden Werktag)
Ort: Bezirksinspektion Mitte, Tal 31, Raum 201 (2. Stock)
Zur Verlosung müssen Sie persönlich in die Bezirksinspektion kommen.
Voraussetzungen
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Sie erhalten die Sondernutzungserlaubnis sofort nach der Verlosung.
Gebührenrahmen
20,50 Euro pro Woche und Stand, zusätzlich pro Erlaubnis 30 Euro Verwaltungsgebühr
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien Landeshauptstadt München
Sondernutzungsgebührensatzung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-32403
Adresse
Tal 31
80331 München