Versteigerung von Fundsachen
Das Fundbüro führt mehrmals im Jahr öffentliche Versteigerungen von nicht abgeholten Fundsachen durch.
Die Termine werden jeweils öffentlich bekannt gegeben.
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.
Bei der Versteigerung werden jeweils die Art und der Einstiegspreis der zur Versteigerung kommenden Sache genannt.
Mehrgebote müssen mindestens betragen:
- 5 Euro (bei Summen von 1 bis 200 Euro)
- 10 Euro (bei Summen von 200 bis 300 Euro)
- 20 Euro (bei Summen von 300 bis 500 Euro)
- 25 Euro (bei Summen von 500 bis 1000 Euro)
- 50 Euro (bei Summen über 1000 Euro)
Der Erteilung des Zuschlags geht ein dreimaliger Aufruf des Meistgebots voraus.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf Sie über.
Sie müssen den gebotenen Betrag sofort bar zahlen und die ersteigerten Gegenstände noch am Versteigerungstag mitnehmen.
- für allgemeine Fundsachen – zwei Termine pro Jahr (Mobiltelefone, Kameras, Schmuck, Bekleidung, Brillen, Schirme und Stöcke, Schreib- und Spielwaren, Sportartikel, Haushalts- und Kosmetikartikel, Werkzeug, Musikinstrumente, Unterhaltungselektronik, Computer und Computerzubehör und vieles mehr )
- für Fahrräder – zwei Termine pro Jahr (Herren-, Damen- und Kinderfahrräder)
Rechtliche Grundlagen
§§ 980, 981, 983, 384 BGB
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro
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