Versteigerung von Fundsachen

Das Fundbüro führt öffentliche Versteigerungen von nicht abgeholten Fundsachen durch. Die Versteigerungen werden in Präsenzform oder online durchgeführt.

Beschreibung

Präsenz Versteigerungen:

Die Termine der Präsenzversteigerungen werden 6 Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht.
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.
Bei der Versteigerung werden jeweils die Art und der Einstiegspreis der zur Versteigerung kommenden Sache genannt.
Mehrgebote müssen mindestens betragen:

  • 5 Euro (bei Summen von 1 bis 200 Euro)
  • 10 Euro  (bei Summen von 200 bis 300 Euro)
  • 20 Euro (bei Summen von 300 bis 500 Euro)
  • 25 Euro (bei Summen von 500 bis 1000 Euro)
  • 50 Euro (bei Summen über 1000 Euro)

Der Erteilung des Zuschlags geht ein dreimaliger Aufruf des Meistgebots voraus.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf Sie über. Sie müssen den gebotenen Betrag sofort bar zahlen und die ersteigerten Gegenstände noch am Versteigerungstag mitnehmen.

Online-Versteigerungen:

Hinweise und Informationen zum Ablauf der Online-Versteigerung finden Sie online.

Sowohl bei Präsenz- als auch bei Online-Versteigerungen werden verschiedene Gegenstände versteigert, zum Beispiel:

  • Kameras, Schmuck, Bekleidung, Brillen, Schirme, Spielwaren, Sportartikel, Haushalts- und Kosmetikartikel, Werkzeug, Musikinstrumente, Unterhaltungselektronik, Fahrräder und vieles mehr.

Voraussetzungen

Präsenz-Versteigerungen: nur Barzahlung, Kasse vor Ort

Online-Versteigerungen: Hinweise und Informationen erhalten Sie online.

Dauer & Kosten

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Bei Präsenzversteigerungen können die zu versteigernden Gegenstände am Versteigerungstag kurz vor Beginn der Versteigerung am Veranstaltungsort vorbesichtigt werden. Nähere Informationen sind der Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Rechtliche Grundlagen

Präsenz-Versteigerung: §§ 980, 981, 983, 384 BGB

Online-Versteigerung: siehe online

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung.
Ausnahme Schlüsselbesichtigung.

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 8.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 15 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Fahrrad als Finder*in abholen

Nicht abgeholte Fahrräder können von dem*r Finder*in wieder abgeholt werden. Dafür müssen Sie einen Abholtermin vereinbaren.

Fundsache abgeben

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr wert ist als zehn Euro, müssen Sie den Gegenstand in einem Fundbüro abgeben.

Verlorenes Fahrrad besichtigen und abholen

Ihr Fahrrad ist verschwunden und Sie möchten schauen, ob es vielleicht im Fundbüro abgegeben wurde? Dann müssen Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Verlust melden – Fundsachen besichtigen

Wenn Sie etwas verloren haben, könnte es einige Tage dauern, bis es abgegeben wird. Sie können den Verlust melden oder die Fundsachen besichtigen.

Fundsache abholen

Wurden Sie benachrichtigt, dass Sie eine Fundsache abholen können? Dann müssen Sie einen Abholtermin vereinbaren.