Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)
Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.
Beschreibung
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
- zur Rentenart (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente)
- zum Rentenbeginn
- zur Rentenhöhe
- zu Rentenabschlägen
- zur Rentenberechnung einschließlich Einkommensanrechnung
- zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Rentenbescheide
- zu den gesetzlichen Abgaben und zur Rentenzahlung
- zum Rentensplitting
- zur Beitragserstattung aus der Versicherung des*der Verstorbenen
Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Voraussetzungen
Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
Benötigte Unterlagen
- Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Hinterbliebenen
- Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Verstorbenen
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung von beiden
- Weitere Einkommensnachweise (zum Beispiel Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Betriebsrente)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
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Landeshauptstadt München
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Fax: +49 89 233-44139
Adresse
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