Betriebsaufnahme eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens
Sie haben ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekauft? Dann müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist den Betrieb aufnehmen.
Online-Terminvereinbarung für bis zu 5 Fahrzeuge
Wenn Sie mehr als 5 Fahrzeuge anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin per Telefon.
Voraussetzungen
- Der Antrag auf Übertragung einer Taxi oder Mietwagengenehmigung ist genehmigt worden
- Das Fahrzeug ist auf das neue Unternehmen am Betriebssitz als Taxi oder Mietwagen zugelassen
- Das Fahrzeug ist vollständig als Taxi oder Mietwagen ausgerüstet und Sie können einen Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorweisen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Genehmigungsurkunde und Auszug aus der Genehmigungsurkunde des bisherigen Unternehmens
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung beziehungsweise Gewerbeummeldung
Rechtliche Grundlagen
Personenbeförderungsgesetz, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr, Gewerbeordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
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