Zulassung Taxi oder Mietwagen
Sie möchten ein Taxi oder einen Mietwagen erstmals zulassen (anmelden) oder ummelden? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.
Kfz-Zulassungsdienste und Händler erhalten ihren Service nur direkt bei der Zulassungsbehörde (nicht beim Gewerblichen Kraftverkehr). Die vorzulegenden Unterlagen können in diesem Fall abweichen.
Ist das Fahrzeug finanziert und Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die EG-Übereinstimmungserklärung nicht im Original ausgehändigt, kann die Zulassung nur in der Zulassungsbehörde (nicht beim Gewerblichen Kraftverkehr) vorgenommen werden.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Betriebssitz in München gemeldet.
- Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
- Sie haben das Taxi- oder Mietwagengewerbe angemeldet.
Benötigte Unterlagen
Bei Neuzulassungen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretungen:schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/ der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse genannt werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), welche auch das Risiko der gewerblichen Personenbeförderung abdeckt
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
Bei Adressänderung und Ummeldung zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- alter Fahrzeugbrief (Vorlage einer ZB II nicht erforderlich)
- geänderte Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
Bei technischen Änderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Nur nach Terminvereinbarung