Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht wieder beantragen
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie den Führerschein freiwillig abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden.
Die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzung Sie den Führerschein neu erwerben können, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Dazu prüfen wir sorgfältig alle Auskünfte (zum Beispiel Führungszeugnis) und die gerichtlichen Entscheidungen.
Sie können die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis nur noch schriftlich beantragen. Dazu müssen Sie das Antragsformular „Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht" vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Bei allen Fahrerlaubnis-Klassen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular „Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht". Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- biometrisches Passfoto
- Kopie der Gerichtsentscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis (Datum der Rechtskraft muss ersichtlich sein)
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe" (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.
Bei den C-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“ (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde)
Bei den D-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“ (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde)
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Sehtest eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Ausbildung in „Erster Hilfe“
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
279,70 Euro
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Fax: 089 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Öffnungszeiten
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular