Verlängerung befristeter Führerschein-Klassen
Die Anträge auf Verlängerung bei befristen Fahrerlaubnissen der C- und D-Klassen für Busse und Lkw und auf einen Fahrerqualifizierungsnachweis müssen Sie rechtzeitig bei uns stellen.
Sie können die Verlängerung Ihrer Lkw-/ Bus-Fahrerlaubnis beziehungsweise des Fahrerqualifikationsnachweis nur noch schriftlich beantragen. Dazu müssen Sie das Antragsformular Verlängerung einer Lkw-/ Bus-Fahrerlaubnis und/ oder das Antragsformular für den Fahrerqualifizierungsnachweis vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.
Benötigte Unterlagen
Für Verlängerung bei C- und D-Klassen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Verlängerung einer Lkw-/ Bus-Fahrerlaubnis. Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
- Kopie Ihres Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- aktueller Führerschein
- nur bei Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
Zusätzlich bei D-Klasse:
- Wenn die Verlängerung über Ihr 50. Lebensjahr gelten soll, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei Beantragung des Fahrerqualifikationsnachweis
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular: Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis. Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei
- Kopie Ihres Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Kopie Ihres Führerscheins ( Vorder- und Rückseite)
- Kopie Ihres Fahrerqualifikationsnachweis, falls bereits vorhanden
- Bescheinigung(en) über Grundqualifikation oder Weiterbildung die Berufskraftfahrerqualifikation, soweit diese nicht elektronisch im Berufskraftfahrerqualifikationsregister vorliegen.
Bei gleichzeitiger Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweis und Verlängerung von befristeten Klassen, müssen die geforderten Unterlagen nur einmal eingereicht werden.
Hinweis zum Fahrerqualifizierungsnachweis:
Aufgrund von Änderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, die zum 23.5.2021 in Kraft getreten sind, wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein eingetragen.
Konform zu den Regelungen der EU muss ein Fahrerqulifizierungsnachweis (Scheckkartenformat) zusätzlich zum Führerschein ausgestellt werden.
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
Besonderheiten
Antragsfristen:
Etwa sechs Monate bevor die Befristung abläuft, sollten Sie den Antrag auf Verlängerung stellen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Die Fahrerqualifizierungsnachweis wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt und direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ihre Meldeadresse auch eine zustellfähige Adresse ist.
Gebührenrahmen
Gebühr Verlängerung befristete Klassen: 43,90 Euro
zuzüglich (falls erforderlich) : 13 Euro für ein Führungszeugnis
Gebühr Fahrerqualifikationsnachweis bei
- erstmaliger Ausstellung, Verlängerung, Änderung der Daten: 32,50 Euro
- Verlust/ Diebstahl: 36,90 Euro
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Fax
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Öffnungszeiten
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular.