Namensänderung im Führerschein
Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Sie können den Antrag nur schriftlich oder online stellen.
Schriftlich:
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganze mit den geforderten Unterlagen an uns.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde schon vermerkt.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Kopie von bisherigen Führerschein
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa vier Wochen
Gebührenrahmen
Gebühr bei Besitz eines deutschen Kartenführerschein 38,10 Euro
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
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Fax: 089 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Öffnungszeiten
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular