Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr deutscher Führerschein verloren oder gestohlen wurde, können Sie nur online oder schriftlich einen Ersatzführerschein beantragen.

Beschreibung

Hinweise zur Abholung:

Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, kann er Ihnen ohne Zusatzkosten per Post zugesandt werden.

Sie können den Antrag nur schriftlich oder online stellen.

Schriftlich:

Antragsformular

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganze mit den geforderten Unterlagen an uns.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Verlusterklärung oder eine Diebstahlsanzeige (ausgestellt von einer deutschen Polizeidienststelle)
  • nur bei deutschen Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

  • Ersatzführerschein: 41,40 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Die angegebene Bearbeitungszeit setzt sich aus der Sachbearbeitung der Fahrerlaubnisbehörde und der Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei zusammen.

Die Sachbearbeitung kann nicht beschleunigt werden. Die Bestellung bei der Bundesdruckerei kann von ungefähr vier Wochen auf etwa eine Woche reduziert werden. Hierfür muss eine zusätzliche Expressgebühr entrichtet werden. Weitere Informationen finden Sie im jeweiligen Antragsformular.

Die Herstellung des Führerscheins kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Achten Sie bei der Antragstellung daher bitte auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Entziehung des Führerscheins

Sie wurden zur Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten

Sie haben eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und dafür wurden Ihnen Punkte in Flensburg eingetragen? Hier finden Sie alle Informationen.

Begutachtung der Fahreignung

Wenn die Begutachtung Ihrer Fahreignung angeordnet wurde und Sie hierzu Fragen haben, finden Sie hier alle Informationen.

Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.

Verkehrsverstöße in der Probezeit

Sie haben ein Verkehrsverstoß begangen und haben einen Führerschein auf Probe? Hier finden Sie alles, was es zu beachten gilt!

Beratung zur Fahreignung

Wenn Sie sich sich den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen fühlen oder sich um die Fahreignung einer anderen Person sorgen, beraten wir Sie gerne.

Fahrerlaubnis – Neuantrag nach Entzug oder Verzicht

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie den Führerschein freiwillig abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden.