Fabrikneues Fahrzeug anmelden

Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Kfz beachten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
  • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
  • Bei Vertretungen:schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
  • Bei Vorlage eines Ausweises/ Passes ohne Unterschrift der*des Inhaber*in ist das Original vorzulegen.
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)  
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

ab 26,90 Euro

Rechtliche Grundlagen

 Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Fragen & Antworten

Wenn wir Ihren Zulassungsantrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Zulassungsantrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie  wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.

Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zureservieren.

  • Wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erstellt wurde, müssen Sie das Fahrzeug zur Identifizierungvorführen.
  • Die Identifizierung kann von jeder deutschen Zulassungsbehörde, von anerkannten Sachverständigen,von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden.
  • Wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II  (Fahrzeugbrief) erstellt wurde, benötigen wir ebenfalls einen Kaufvertrag.
  • Wurde bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II von einer anderen Zulassungsbehörde erstellt, kann in einigen Fällen trotzdem eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich sein. Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, um zu klären, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

    Kfz-Zulassungsdienste und Händler erhalten ihren Service nur direkt bei der Zulassungsbehörde (nicht in den Bürgerbüros).

    Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger für Arbeitsmaschinen" können ausschließlich in der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen werden.

    Landeshauptstadt München

    Kreisverwaltungsreferat
    Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Information

    Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen

    Termin vereinbaren

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    Fax

    Internet

    Post

    Landeshauptstadt München
    Kreisverwaltungsreferat
    Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Eichstätter Straße 2
    80686 München

    Adresse

    Eichstätter Straße 2
    80686 München

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung

    Barrierefreiheit & Anfahrt

    Alle Bürgerbüros sind barrierefrei zugänglich.

    Anfahrt mit MVV

    Ähnliche Leistungen

    Fahrzeug umschreiben innerhalb Münchens

    Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist (Umschreibung innerhalb der Stadt).

    Fahrzeug umschreiben von außerhalb nach München

    Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeuges sind, das bisher in einem anderen Ort zugelassen ist oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

    Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden

    Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

    Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden

    Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden, müssen Sie sich direkt an die Zulassungsbehörde wenden.

    Fahrzeug abmelden

    Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

    Fahrzeug online abmelden (außer Betrieb setzen)

    Wenn Ihr Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde und Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion haben, können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.

    Fahrzeug wieder anmelden

    Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.