Verlust oder Diebstahl Reisepass
Wer in München seinen Hauptwohnsitz hat, muss den Verlust oder Diebstahl seines Reisepasses beim Bürgerbüro melden.
Beschreibung
- Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen wollen, müssen Sie dazu persönlich vorbeikommen und eine Erklärung über den Verlust/ Diebstahl unterschreiben oder die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei vorlegen.
- Wenn Sie den Reisepass nicht kurzfristig benötigen und noch einen gültigen Personalausweis haben, können Sie mit den neuen Antrag noch etwas warten. Vielleicht taucht der verlorene Pass wieder auf oder wird vom Finder abgegeben.
Benötigte Unterlagen
Sie können den Verlust oder Diebstahl online, schriftlich oder persönlich melden. Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren.
- Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei (soweit vorhanden)
- Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis als Identitätsnachweis – soweit vorhanden)
Für die Neuausstellung eines Reisepasses zusätzlich:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Fragen & Antworten
Wenn der verlorene oder gestohlene Reisepass wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro, um Probleme bei Auslandsreisen zu vermeiden. Sie können dies online erledigen, schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen. Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Der Grund: Alle verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumente werden in der Inpol-Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben. Das Bürgerbüro muss die Sachfahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei löschen, sobald der Reisepass wieder gefunden wurde. Erfolgt dies nicht, kann der Reisepass nicht weiter verwendet werden und es kommt zu Problemen bei Grenzkontrollen.
Es kann nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den Sachfahndungsdateien gerechnet werden. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung des Reisepasses sinnvoll.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
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Fax: +49 89 233-49401
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Nur nach Terminvereinbarung
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze