Widerruf der Verlust- oder Diebstahlanzeige von Personalausweis oder Reisepass
Wenn Ihr verlorener oder gestohlener Personalausweis oder Reisepass wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro, um Probleme bei Auslandsreisen zu vermeiden.
Alle verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumente werden in der Inpol-Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben, um Missbrauch zu vermeiden. Das Bürgerbüro muss die Sachfahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei löschen, sobald der Ausweis wieder gefunden wurde.
Sie können Ihr Bürgerbüro schriftlich benachrichtigen oder persönlich vorbeikommen. Wenn bei Ihrem Personalausweis vor dem Verlust die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie persönlich vorsprechen, um diese –nach der Sperrung– wieder zu reaktivieren.
Dauer & Kosten
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gebührenfrei
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
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