Reisepass

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Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.

Beschreibung

Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für Hinweise keine Gewähr übernommen werden. Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig den erforderlichen Pass zu beantragen. 

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokumentes erforderlich. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises beziehungsweise Kinderreisepasses aus.

Hinweis für Vielreisende
Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt mit 32 Seiten erhalten.

Express-Bestellung
Bei der Bundesdruckerei kann auch ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) beträgt etwa drei bis sechs Arbeitstage. Sie können den Pass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet beantragen und abholen. Zusätzlich zur Gebühr muss ein Aufpreis von 32 Euro gezahlt werden.

Vorläufiger Reisepass
Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können.

Bitte bringen Sie dazu ein zusätzliches biometrisches Passbild mit. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (zum Beispiel USA) akzeptiert.

Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.

Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.

Beantragen können Sie den vorläufigen Reisepass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet.

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

Sie können den Reisepass grundsätzlich nur bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Einen Termin für die Antragstellung können Sie online buchen.

Eine Ausnahme gibt es nur für Bundesbürger, die im Ausland leben, sich zu Besuch in München aufhalten und zwingend einen neuen Pass brauchen. In diesem Ausnahmefall können Sie keinen Termin in einem Bürgerbüro buchen, da die Sachbearbeitung zentral erfolgt. Für Informationen zur Antragstellung und Terminvereinbarung benutzen Sie bitte das Kontaktformular

Die Passbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.

Einen Reisepass für Miinderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtige den Aufenthalt zu bestimmen haben. Das Kind muss bei Antragstellung immer anwesend sein.

Leben beide Elternteile mit dem Kind zusammen, reicht es, wenn ein Elternteil mit der Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorspricht. 

Leben sorgeberechtigte Eltern getrennt, darf nur der Elternteil den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteil ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind gegebenenfalls weitere Nachweise vorzulegen.

Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, kann dieser den Reisepass ohne die Zustimmung des anderen Elternteils beantragen, unabhängig davon, ob die Eltern getrennt oder zusammen wohnen.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ausweisdokument (bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass - soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde des Kindes im Original)
  • Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
  • Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
  • Die Gebühren sind bei der Antragstellung vollständig zu entrichten.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa sechs bis sieben Wochen

Im Einzelfall kann es wegen Verzögerungen in der Produktion bei der Bundesdruckerei GmbH auch länger dauern.

Hinweise zur Abholung:

  • Sie können online den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses abfragen.
  • Für die Abholung benötigen Sie einen vorab gebuchten Termin.
  • Abholen können Sie den Pass persönlich oder ein Bevollmächtigter, dem Sie eine schriftliche Vollmacht mitgeben (zum Download erhältlich). Eltern von minderjährigen Kindern brauchen keine Vollmacht, um deren Pass abzuholen. Minderjährige können ihren Pass nicht selbst, sondern nur zusammen mit einem Sorgeberechtigten, abholen. Für die Abholung können Sie optional auch ein entsprechend bevollmächtigtes Dienstleistungsunternehmen Ihrer Wahl engagieren.
  • Den Reisepass per Post zuzusenden, ist bisher noch nicht zulässig.

Gebührenrahmen

  • Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Über 24 Jahren: 70 Euro
  • Vielreisende (Reisepass mit 48 Seiten): Gebühr plus 22 Euro Aufpreis
  • Express-Bestellung: Gebühr plus 32 Euro Aufpreis
  • Vorläufiger Reisepass: 26 Euro

Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Ja, Sie dürfen Ihren entwerteten Reisepass auf Wunsch behalten. Bringen Sie Ihren alten Reisepass mit, wenn Sie den neuen abholen. Er wird dann entwertet und Ihnen wieder mitgegeben.

Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Bitte bringen Sie dazu ein zusätzliches biometrisches Passbild mit. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (zum Beispiel USA) akzeptiert.

  • Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.
  • Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft desjeweiligen Landes erfragen.
  • Beantragen können Sie den vorläufigen Reisepass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet.

Ja, für Kinder kann auch ein Reisepass beantragt werden. Bei Reisen in einige Länder ist ein Reisepass sogar vorgeschrieben.

Weiter Informationen zum Reisepass für Kinder.


Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Ja, sie ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und kann beantragt werden.

Der Reisepass wird im Todesfall automatisch ungültig. Sie haben dieMöglichkeit, den Reisepass an die Meldebehörde zurückzugeben, wo erentwertet und datenschutzgerecht vernichtet wird. Den entwertetenReisepass können Sie auf Wunsch behalten.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

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Fax: +49 89 130141833

Adresse

Leonrodstraße 21
80634 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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