Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten können.

Ehegatt*innen und eingetragene Lebenspartner*innen, Kinder und Elternteile von Deutschen können nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft mit der deutschen Person fortbesteht.

Für die Antragstellung und die Terminvereinbarung nutzen Sie unseren Online-Antrag oder senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag per Post zu. Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns.

Voraussetzungen

  • Sie leben seit drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Führen einer familiären Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Kind, Elternteil, Ehepartner*in oder Lebenspartner*in (nach § 28 Abs. 1 AufenthG).
  • Die familiäre Lebensgemeinschaft mit der deutschen Person besteht seit drei Jahren und besteht auch weiterhin in München.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B 1).
  • Sie sind ausreichend krankenversichert.
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Benötigte Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Antrag auf Niederlassungserlaubnis

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt
Sie sind verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, dann können die Nachweise zum Le-bensunterhalt auch von der*dem Partner*in sein. Bei Kindern in Ausbildung (Schule, Ausbildung, Studium) sind Nachweise der Eltern vorzulegen.

Bei Arbeitnehmer*innen

Bei Selbständigen/ Freiberuflichen

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid) und
    • Bei Selbständigen: aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung der Steuerberatung oder aktuelle be-triebswirtschaftliche Abrechnung,
    • Bei Freiberuflichen: aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung der Steuerberatung, Honorarvertrag, Auftragsrechnungen sowie Kontoauszüge zu den Auftragsrechnungen
  • Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung)
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Erklärung zum Lebensunterhalt

Nachweise über Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld und Unterhalt können ebenfalls beigefügt werden. Sie müssen Ihren Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nach dem Sozialge-setzbuch II oder XII (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) sichern.

Nachweis über monatliche Wohnkosten:

  • Erklärung über die häusliche Gemeinschaft
  • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe oder eine Wohnraumbescheinigung
  • Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gege-benenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

  • Fünf Jahreszeugnisse
    Oder
  • Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss
    Oder
  • Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1
    Oder
  • sonstiger Sprachnachweis

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

20 Wochen.

Gebührenrahmen

  • Erwachsene: 113 Euro
  • Kinder und Jugendliche: 55 Euro
  • Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige: 37 Euro (ab 24 Jahren) oder 22,80 Euro (bis 24 Jahre)
  • Kosten für den Versand des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT): 5,70 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Fragen & Antworten

  • Bei Ehe- und Lebenspartner*innen: Beide Ehe-/ Lebenspartner*innen müssen gemeinsam zum Termin in die Ausländerbehörde zur Abgabe einer erforderlichen Ehebestandserklärung kommen.
  • Der drittstaatsangehörige Elternteil eines deutschen Kindes muss personensorgeberechtigt sein.

Ihre Niederlassungserlaubnis ist weiterhin auch dann gültig, wenn Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist und Sie bereits einen neuen Reisepass erhalten haben. Sie müssen hierfür Ihren alten und neuen Reisepass sowie Ihre bisherige Niederlassungserlaubnis vorzeigen. Informationen zum Passübertrag finden Sie hier.

Ihr Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:

  • Sie aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen, zum Beispiel: 
    • Schulbesuch im Ausland
    • Arbeiten im Ausland
    • Pflege eines Familienangehörigen im Ausland 
    • Heirat im Ausland
    • Niederlassen im Ausland
  • Sie ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder nach Deutschland ein).

Nähere Informationen dazu gibt es hier.

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