Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.
Beschreibung
Sie können unter erleichterten Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union (ausgenommen Irland, Dänemark, Großbritannien) leben, arbeiten oder studieren.
Wer kann die Erlaubnis beantragen?
Staatsangehörige (und deren Familienangehörige und Kinder) aus sogenannten Drittstaaten. Als Drittstaaten gelten alle Länder außer: EU-Länder, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Niederlassungserlaubnis möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.
Antragstellung und Terminvereinbarung
Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen online oder per Post ein. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Voraussetzungen
- Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet).
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Daueraufenthalt-EU
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto(Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:
bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern:
- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate)
- Ausgefüllte Bestätigung über das Arbeitsverhältnis
bei Selbständigen/ Freiberuflichen:
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung(falls gewerberechtlich erforderlich)
- Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Erklärung über die häusliche Gemeinschaft
- Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe oder
- Wohnraumbescheinigungoder
- Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.
Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge:
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung), Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im KVR( Implerstraße 11/ 4. Stock)
oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Weitere Nachweise (falls vorhanden):
- Zeugnisse über Schulabschluss/ Berufsausbildung in Deutschland
- Nachweis über abgeschlossenes Studium
- Nachweis über abgeschlossenen Integrationskurs
Hinweis
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 9a Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2003/109/EG
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Raum: Servicepoint, Bereich 31, 3. Stock
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung