Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten

Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs und den USA

Beschreibung

Visumfreie Einreise:  

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbrittanien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und in München einen Aufenthaltstitel beantragen.

Nach der Einreise:  

Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz in München im Bürgerbüro anmelden.

Antrag und Terminvereinbarung:
Wenn Sie visumfrei einreisen und Sie sich länger als 90 Tage hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie mit Visum einreisen, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen bevor Ihr Visum abläuft. Solange die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsaufnahme noch nicht zugestimmt hat, kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis in der Regel noch nicht erteilen.

Für die Antragstellung und Terminvereinbarung senden Sie uns bitte Ihr Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post zu. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige:
Besitzen Ihre Ehepartner*in, Kinder oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner*in eine andere Staatsangehörigkeit, müssen diese gegebenenfalls ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Mögliche Ausnahmen von einem Erfordernis des Visums und weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Auswärtigen Amtes.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet.
  • Sie gehören einem der oben aufgeführten Staaten an.
  • Aufenthaltserlaubnis: Nach der Anmeldung beantragen Sie in der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat Ihre Aufenthaltserlaubnis.

Benötigte Unterlagen

Sie wollen als Arbeitnehmer*in tätig sein:

Sie wollen selbständig oder freiberuflich tätig sein.

Für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika und von Japan:

  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über eine Altersversorgung (Pflichtversicherung für Selbständige bzw. Lebensversicherung in ausreichender Höhe)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes

Für Staatsangehörige von Australien, Israel, Kanada, der Republik Korea und Neuseeland sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Diese finden Sie hier.

Sie sind nicht erwerbstätig, zum Beispiel Rentner*in.

  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Rentenbescheid mit beglaubigter deutscher Übersetzung, Sparguthaben, Verpflichtungserklärung von Dritte oder anderes)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraumes (Mietvertrag/ Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl und dem Nachweis der Miethöhe beziehungsweise Zins und Tilgung und die Höhe des monatlichen Hausgeldes/ Wohngeldes)

Sie wollen Ihre Familienangehörigen mitbringen.
Für die Aufenthaltserlaubnis Ihrer Familienangehörigen benötigen wir:

  • Heiratsurkunde beziehungsweise notarielle Urkunde über das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft im Original oder Ausfertigung gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation
  • beim Kindernachzug: 
    • Geburtsurkunde und gegebenenfalls Sorgerechtsentscheidung im Original beziehungsweise Ausfertigung (gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation)
    • Hinweis: ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt sein (sofern keine internationale mehrsprachige Urkunde vorliegt)
    • Weitere Informationen zum Kindernachzug finden Sie hier.
  • bei Arbeitnehmenden: 
    • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
    • aktuelle Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • bei Selbständigen/ Freiberuflichen: 
    • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie beispielsweise aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung der Steuerberatung)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag/ Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung und Nachweis der Miethöhe beziehungsweise Zins und Tilgung und die Höhe des monatlichen Hausgeldes/ Wohngeldes)

Die genannten Unterlagen müssen gegebenenfalls bereits bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.

Hinweis:

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10-12 Wochen

Gebührenrahmen

100 Euro
 

Rechtliche Grundlagen

§ 19c Abs. 1 AufenthG, § 26 BeschV, § 41 AufenthV

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45461

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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