Personalausweis
Als deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab einem Alter von 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Beschreibung
Ihren Personalausweis müssen Sie immer persönlich vor Ort beantragen. Dafür brauchen Sie einen Termin im Bürgerbüro.
Ablauf und Dauer
- Termin vereinbaren und vorbereiten
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung erfüllen. Wenn ja, vereinbaren Sie einen Termin in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl. Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und bringen Sie sie zum Termin mit. - Ausweis im Bürgerbüro beantragen
Für die Beantragung müssen Sie selbst vorsprechen, Sie können keine Vertretung schicken. Das gilt auch für Minderjährige. Wenn Sie erstmalig einen Ausweis beantragen, muss außerdem ein Elternteil zum Termin mitkommen. Die Begleitung durch einen Elternteil ist auch notwendig, wenn Sie bereits als Kind einen Ausweis hatten, sich Ihr Aussehen aber stark verändert hat. - Direktversand oder Abholung wählen
Bei der Beantragung können Sie aussuchen, ob Sie Ihren Personalausweis später im Bürgerbüro abholen oder direkt per Post erhalten möchten. Die Abholung im Bürgerbüro ist kostenlos, der Direktversand per Post kostenpflichtig. - Bearbeitungsstand online abfragen
Die Bereitstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei dauert etwa 4 bis 5 Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand online abfragen. Dazu haben Sie im Bürgerbüro einen Abholschein mit Ihrer Ausweisnummer erhalten. Geben Sie diese Nummer in der Online-Statusabfrage ein. Sie erhalten dann eine Auskunft, ob Ihr Ausweis abhol- beziehungsweise versandbereit ist. - Ausweis abholen oder per Post erhalten
Wenn Sie bei der Beantragung den Direktversand gewählt haben, schickt Ihnen die Bundesdruckerei den Personalausweis zu Ihrem Hauptwohnsitz. Bei einer Abholung vor Ort können Sie einfach zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorbeikommen. In der Ruppertstraße ist auch eine Terminvereinbarung möglich.
Voraussetzungen
- Ihre Hauptwohnung ist in München.
Falls Sie in München nur zu Besuch sind und dringend einen Ausweis brauchen, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. - Sie sind über 16 Jahre alt.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren muss eine sorgeberechtigte Person den Ausweis beantragen. Das betroffene Kind muss in jedem Fall auch anwesend sein. Mehr dazu finden Sie in den Fragen und Antworten.
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde im Original, Personalausweis oder Reisepass des begleitenden Elternteils
- Bei Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen, gegebenenfalls Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
- Digitales biometrisches Passfoto
Sie brauchen einen DataMatrix-Code von einem zertifizierten Foto-Dienstleister oder eine Aufnahme von einem Foto-Terminal im Bürgerbüro. - Weitere Unterlagen in Zweifelsfällen
In seltenen Fällen sind weitere Unterlagen notwendig – zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit. Dann müssen Sie diese in einem weiteren Termin nachreichen.
Fragen & Antworten
Wir können Ihnen bei Ihrem Termin direkt einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Der vorläufige Personalausweis ist für drei Monate gültig und kostet zusätzlich 10 Euro.
Für Kinder unter 16 Jahre können Sie einen Personalausweis beantragen, wenn Sie sorgeberechtigt sind und über den Aufenthalt des Kindes bestimmen dürfen.
- Sie leben mit dem anderen Elternteil und dem Kind zusammen?
Dann können Sie allein zum Termin kommen und müssen nur die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mitbringen. - Sie leben getrennt, sind aber beide sorgeberechtigt?
Dann dürfen Sie den Personalausweis nur beantragen, wenn das Kind bei Ihnen mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. - Sie sind allein sorgeberechtigt?
Dann können Sie den Personalausweis ohne die Zustimmung des anderen Elternteils beantragen.
Das Kind muss in jedem Fall zum Antragstermin mitkommen.
Kinder ab 16 Jahren stellen selbst den Antrag. Wenn Ihr Kind vorher schon ein Ausweisdokument hatte, auf dem es gut zu erkennen ist, müssen Sie nicht zu Antragstermin mitkommen. Andernfalls muss ein Elternteil zur Bestätigung der Identität des Kindes dabei sein.
Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.
Bei Personen über 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre.
Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat mit Chip. Auf dem Chip sind die aufgedruckten Personendaten, das Lichtbild und die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Jede Personalausweis-Karte kann auch als Online-Ausweis genutzt werden. Bei der Ausweis-Beantragung können Sie direkt die eID-Funktion freischalten lassen. Sie erhalten dann eine PIN, mit der sich erstmalig in der AusweisApp anmelden können. Zum nachträglichen Einschalten der eID-Funktion oder zur Änderung der PIN vereinbaren Sie einen eigenen Termin im Bürgerbüro.
Mit aktivierter eID-Funktion können Sie sich im Internet digital ausweisen – zum Beispiel bei öffentlichen Stellen, Banken oder Versicherungen. Wie das genau funktioniert, erklärt das Personalausweisportal.
Wenn Sie sehbeeinträchtigt sind, können Sie für Ihren Personalausweis einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen „ad“ (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können den Aufkleber bei uns bestellen, wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen oder abholen. Um nachträglich einen Aufkleber zu erhalten, rufen Sie beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089 233-96000 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an buergerbuero.kvr@muenchen.de
Besonders beeinträchtigte Personen können sich in Ausnahmefällen von der Ausweispflicht befreien lassen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Leistung Befreiung von der Ausweispflicht.
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Bürgerbüro Ruppertstraße
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Fax: +49 89 233-45371
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