Aufenthaltstitel – Geschäftsführer*innen

Sie sind keine gesellschaftende Geschäftsführerin oder kein gesellschaftender Geschäftsführer einer GmbH und benötigen einen Aufenthaltstitel zur Ausübung dieser Tätigkeit?

Der Aufenthaltstitel ist nur für angestellte Geschäftsführende, die weniger als 50 Prozent der Anteile haben.

Gesellschaftende Geschäftsführende brauchen eine „Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten“. Hier geht es sofort zur Dienstleistung.

Visumverfahren
In vielen Fällen brauchen Sie ein Visum, damit Sie einreisen dürfen.

Nach der Einreise
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Nutzen Sie hierfür bitte die Online-Terminvereinbarung des Bürgerbüros.

Voraussetzungen

Die Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer setzt keinen Hochschulabschluss voraus, allerdings muss man mit seiner Vorbildung (qualifizierte Berufsausbildung) in der Lage sein, die Tätigkeit auszuführen.
  • Zu den Tätigkeiten gehört beispielsweise folgendes:
  • Gewährleistung eines gewinnorientierten und effizienten Geschäftsablaufs
  • Entwicklung von Investitions- und Kostenplänen
  • Festlegen von Gewinn- und Umsatzerwartungen
  • Organisation des Tagesgeschäftes
  • Entscheidungen treffen im Personalwesen
  • Führen von Kassenbüchern und Jahresabschluss
  • Beteiligung im Marketing
  • Bonitätsprüfung von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern
  • Nachkalkulieren von größeren Angeboten
  • Erhaltung des Stammkapitals:
  • Eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass das Vermögen, welches zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, nicht an die Gesellschafter ausgezahlt wird
  • Repräsentation der GmbH
  • Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung
 

Benötigte Unterlagen

  • aktueller Handelsregisterauszug, aus dem die Anteilsverteilung und die bereits vorhandenen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ersichtlich sind und die eventuell enthaltenen Einträge zu Generalvollmacht und zur Prokura
  • Unternehmensbilanz oder Stellungnahme der Steuerberaterin oder des Steuerberaters als Nachweis des Unternehmenserfolgs und der finanziellen Solvenz des Unternehmens
  • Gesellschaftervertrag (einschließlich der Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter)
  • Personalspiegel
  • ausführlicher Lebenslauf
  • Nachweise von Ausbildungen und Qualifikationen, zum Beispiel Zeugnisse und Diplome (bei ausländischen Unterlagen gegebenenfalls durch Vorlage von beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfallss förmlichen Anerkennungen). Die Geschäftsführertätigkeit ist an keine konkrete Qualifikation gebunden, jedoch erfordern die Aufgaben und die Haftungspflichten durchaus ein gewisses Maß an Qualifikation, insbesondere eine berufliche Erfahrung
  • Grundsätzlich: Nachweis von Deutschkenntnissen
  • Geschäftsführeranstellungsvertrag mit Angaben zur Höhe des Gehalts
  • Nachweis über eine angemessene Altersversorgung bei Personen, die älter als 45 Jahre sind (zum Beispiel bereits vorhandene Rentenansprüche aus anderen Ländern, oder Kapitallebensversicherung in Höhe von mindestens 50.000 Euro)
  • Krankenversicherungsnachweis (in der Regel eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Ersterteilung: 100 Euro
Verlängerung: bis 96 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 18 Abs. 4 AufenthG, § 3 BeschV
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte

Post

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Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44284

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Ruppertstraße 19
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