Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen.
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben , können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie benötigen außerdem die Zustimmung der Agentur für Arbeit und eine Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde . Wenn Sie bisher in Großbritannien, Dänemark oder Irland gewohnt haben, können Sie die Arbeitserlaubnis und Aufenhaltserlaubnis nicht beantragen.
Sie müssen eine Aufenthalterlaubnis besitzen, die mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache ausgestellt ist (siehe hier nachfolgende Liste).
Sie müssen in Ihrem EU-Staat, im dem Sie gewohnt haben, einen der folgenden nationalen Aufenthaltstitel haben:
- bulgarisch BG „дългосрочно пребиваващ в ЕО“
- deutsch DE, AT, BE „Daueraufenthalt – EG“
- estnisch EE „pikaajaline elanik – EL“
- finnisch FI „pitkään oleskelleen kolmannen maan kansalaisen EY- oleskelulupa”
- französisch FR, BE, LU „résident de longue durée – CE“
- griechisch GR, CY „επί μακρόν διαμένων – ΕΚ“
- italienisch IT „soggiornante di lungo periodo – CE“
- kroatisch HR „osoba s dugotrajnim boravištem – EZ“
- lettisch LV „pastāvīgais iedzīvotājs – EK“
- litauisch LT „ilgalaikis gyventojas – EB“
- maltesisch MT „residenti għat-tul – KE“
- niederländisch NL, BE „EG-langdurig ingezetene“
- polnisch PL „rezydent długoterminowy – WE“
- portugiesisch PT „residente CE de longa duração“
- rumänisch RO „rezident pe termen lung – CE“
- schwedisch SE „varaktigt bosatt inom EG“
- slowakisch SK „osoba s dlhodobým pobytom – ES“
- slowenisch SI „rezident za daljši čas – ES“
- spanisch ES „Residente de larga duración – CE“
- tschechisch CZ „povolení k pobytu pro dlouhodobě pobývajícího rezidenta –
- ungarisch HU „huzamos tartózkodási engedéllyel rendelkező –EK“
Nach der Einreise:
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Dort bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung wird häufig von anderen Behörden oder Institutionen verlangt, als Beweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:
Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer
- Formular Ausländerbeschäftigung
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Quadratmeterzahl)
- Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
- Bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieters oder Kontoauszüge über die Miethöhe
Hinweis:
Im Einzelfall können noch weitere zusätzliche Unterlagen benötigt werden.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
- Sie können erst arbeiten, wenn Sie die erforderliche Aufenthaltserlaubnis bekommen.
- Die Prüfung, ob Sie arbeiten können, dauert zirka vier Wochen.
- Die Aufenthaltserlaubnis ist im ersten Jahr an Ihren Arbeitgeber gebunden.
- Im ersten Jahr brauchen Sie eine Genehmigung der Ausländerbehörde, wenn Sie zu einem neuen Arbeitgeber wechseln wollen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nach einem Jahr zu einer uneingeschränkten Arbeitsaufnahme.
Wenn Sie selbständig arbeiten möchten oder wenn Sie zum Beispiel eine Ausbildung oder Weiterbildung machen möchten, werden andere Unterlagen benötigt. Hier informiert Sie die Ausländerbehörde.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst ein Jahr.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Termin vereinbaren
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80337 München
Fax: 089 233-45461
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Öffnungszeiten
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung