Vorläufiger Reisepass

Brauchen Sie sofort einen Reisepass und würde selbst das Expressverfahren zu lange dauern, können Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Beschreibung

  • Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokuments erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt.
  • Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer reicht es für Deutsche jedoch aus,den Personalausweis beziehungsweise Kinderreisepass vorzulegen.
  • Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen. Dort bekommen Sie eine aktuelle Information, ob ein vorläufiger Reisepass für die Einreise akzeptiert wird.

Dieser maschinenlesbare Reisepass (ohne den Chip mit biometrischen Daten) ist ein Jahr gültig.

Einen vorläufigen Reisepass können Sie in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet  beantragen. Sie können das Ausweisdokument sofort mitnehmen.

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass,Kinderreisepass oder Kinderausweis als Identitätsnachweis - soweit vorhanden)
  • Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
  • Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Den vorläufigen Reisepass können Sie sofort mitnehmen.

Gebührenrahmen

26 Euro

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45367

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Nur nach Terminvereinbarung

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

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