Wohnsitz anmelden oder ummelden – Familie

Wenn Sie als Familie nach München ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen anmelden – auch wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen.

Beschreibung

Die An- oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes als Familie können Sie entweder online oder persönlich in einem der Bürgerbüros vornehmen. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Elternteil persönlich erscheint oder eine bevollmächtigte Person die Anmeldung übernimmt. Minderjährige Kinder werden dabei automatisch mitangemeldet – eine persönliche Vorsprache der Kinder ist nicht erforderlich.

Der Online-Service ist nur für Hauptwohnsitze möglich. Eine An- oder Ummeldung von Nebenwohnsitzen ist online nicht möglich.

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

  • Der Einzug in die Wohnung ist bereits erfolgt. Eine Anmeldung mit einem Datum, das in der Zukunft liegt, ist rechtlich nicht möglich.
  • An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in München anmelden.
  • Wenn Sie mehreren Wohnungen in Deutschland besitzen, müssen Sie festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
  • Es reicht aus, wenn eine meldepflichtige Person zur Anmeldung ins Bürgerbüro kommt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers/Eigentümers über den Bezug der Wohnung. Die Vorlage einer Bestätigung in selbstverfasster Form reicht nur aus, wenn darin sämtliche notwendigen Angaben enthalten sind:
    • Anschrift der Wohnung
    • Vollständiger Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Sollte der Wohnungsgeber nicht gleichzeitig der Eigentümer der Wohnung sein, ist zusätzlich der Name des Eigentümers anzugeben.)
    • Einzugsdatum
    • Die Namen sämtlicher meldepflichtiger Personen
  • Sollte Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung nicht oder noch nicht vorliegen, können Sie eine Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung abgeben.
  • Wenn München der Hauptwohnsitz ist: Personalausweis und bei Zuzug nach München Reisepass (falls vorhanden) zur Aktualisierung der Anschrift/Wohnort mitbringen.
  • Adressänderung in den Fahrzeugpapieren
    • Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen und ein Fahrzeug haben, bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und den Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über eine gültige Hauptuntersuchung mit.
    • Wenn Sie neu nach München ziehen und ein Fahrzeug ummelden wollen, beachten Sie bitte die Informationen der Kfz- Zulassungsbehörde: „ Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München"
  • Falls die Anmeldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt: Eine Vollmacht, die folgende Bereiche umfasst: melderechtliche Angelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Behördenangelegenheiten (das gilt auch für Vorsorgevollmachten), Ausweisdokumente aller berechtigten Personen (im Original).

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

  • kostenfrei
  • Adressänderung in Fahrzeugpapieren: 12 Euro

Fragen & Antworten

Das Kind ist von dem Elternteil anzumelden, bei dem es tatsächlich wohnt. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht erforderlich.
Die Hauptwohnung ist dabei die vorwiegend benutzte Wohnung des Kindes. Im Zweifel kommt es auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen an, beispielsweise Schule, Kindergarten, Sportverein. Die andere Wohnung ist als Nebenwohnung anzumelden.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf unserer Website „Wohnsitz anmelden oder ummelden“.

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Bürgerbüro Ruppertstraße

Post

Bürgerbüro Ruppertstraße

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45371

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Anpassung des Geschlechtseintrags und Vornamens (Selbstbestimmungsgesetz)

Ihr amtlich eingetragenes Geschlecht entspricht nicht Ihrer Persönlichkeit? Dann können Sie bestimmen, wie Ihr Geschlecht und ihr Vorname zukünftig angegeben werden.

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Kirchenaustrittsbescheinigung

Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind und dies gegenüber einer Behörde beweisen müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.

Namensänderung im Führerschein

Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Wohnsitz anmelden oder ummelden

Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden – auch bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.

Wohnsitz abmelden

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden.

Änderung der Personendaten im Melderegister

Nach einer Heirat, Scheidung oder Namensänderung im Ausland haben sich Ihre Personendaten geändert. Dies müssen Sie ins Melderegister eintragen lassen.

Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.

Kirchenaustritt

Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären.

Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen.