Reiseausweis für Staatenlose

Wenn Sie staatenlos sind, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis für Staatenlose ausstellen.

Beschreibung

Grundsätzlich müssen ausländische Personen einen gültigen Nationalpass vorlegen. Ob eine Person staatenlos ist, muss im Einzelfall von der Ausländerbehörde geprüft werden. Der Reiseausweis kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Der Reiseausweis ist maximal drei Jahre gültig.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet
  • Sie sind staatenlos
  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung nutzen Sie unseren Online-Antrag oder senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag per Post zu. Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 bis 12 Wochen

Gebührenrahmen

  • Erwachsene ab 24 Jahre: 70 Euro
  • Personen unter 24 Jahre: 38 Euro
  • Kinder bis 12 Jahre: 14 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§§ 4, 5 AufenthV

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 07:30 - 15:30
  • Di. 07:30 - 15:30
  • Mi. 07:30 - 15:30
  • Do. geschlossen
    (Christi Himmelfahrt: Sprechzeiten können abweichen)
  • Fr. 07:30 - 13:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:30 - 12:00
  • Di. 08:30 - 12:00
    14:00 - 18:00
  • Mi. geschlossen
  • Do. geschlossen
    (Christi Himmelfahrt: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Fr. 07:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

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