Reiseausweis für Ausländer
Wenn Sie keinen Pass oder Passersatz besitzen, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen.
Beschreibung
Grundsätzlich müssen ausländische Personen einen gültigen Nationalpass vorlegen. Ob es unzumutbar ist, einen Nationalpass zu beschaffen, muss von der Ausländerbehörde im Einzelfall geprüft werden. Der Reiseausweis kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel kann die maximale Gültigkeit erteilt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet
- Sie besitzen nachweislich keinen Nationalpass oder Passersatz und können diesen nicht auf zumutbare Weise bekommen
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Schriftliche Begründung, weshalb die Beschaffung eines Nationalpasses unzumutbar ist und Nachweise dazu
Für die Antragstellung nutzen Sie unseren Online-Antrag oder senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag per Post zu. Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Fragen & Antworten
- Personen bis 24 Jahre: 6 Jahre
- Personen über 24 Jahre: 10 Jahre
Rechtliche Grundlagen
EU-Richtlinie 2252/2004 (Einführung eReiseausweis)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-27501
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
-
Di.
08:30 - 12:00
14:00 - 18:00 - Mi. geschlossen
- Do. 08:30 - 15:00
- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Mittwoch: nur mit Termin
Alle anderen Bereiche der Ausländerbehörde arbeiten mit Terminvereinbarung.