Reiseausweis für Ausländer
Wenn Sie keinen Pass oder Passersatz besitzen, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen.
Grundsätzlich müssen ausländische Personen einen gültigen Nationalpass vorlegen. Ob es unzumutbar ist, einen Nationalpass zu beschaffen, muss von der Ausländerbehörde im Einzelfall geprüft werden. Der Reiseausweis kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel kann die maximale Gültigkeit erteilt werden.
Für die Antragstellung nutzen Sie unseren Online-Antrag oder senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag per Post zu. Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet
- Sie besitzen nachweislich keinen Nationalpass oder Passersatz und können diesen nicht auf zumutbare Weise bekommen
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Schriftliche Begründung, weshalb die Beschaffung eines Nationalpasses unzumutbar ist und Nachweise dazu
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Sechs bis acht Wochen
Gebührenrahmen
- Personen ab 24 Jahren: 100 Euro
- Personen unter 24 Jahren: 97 Euro
- Kinder bis 12 Jahre: 14 Euro
- Bei subsidiär Schutzberechtigten und Resettlement-Flüchtlingen: 60 Euro (Personen ab 24 Jahre); 38 Euro (Personen unter 24 Jahre): 14 Euro (Kinder bis 12 Jahre)
Rechtliche Grundlagen
EU-Richtlinie 2252/2004 (Einführung eReiseausweis)
Fragen & Antworten
- Personen bis 24 Jahre: sechs Jahre
- Personen über 24 Jahre: Zehn Jahre
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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Post
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Fax: +49 89 233-45595
Adresse
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Lagehinweis: Eingang A
Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 8.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 - 15 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr
Die anderen Bereiche der Ausländerbehörde: Nur mit Termin