Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Sie sind eine Fachkraft und wollen eine Niederlassungsleraubnis beantragen.

Beschreibung

Antragstellung und Termin

Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. In dem Dokument wird Ihnen die Antragstellung und die Erlaubnis/ Fortgeltung Ihres bisherigen Aufenthalts bestätigt. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet
  • Sie haben seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft

    o    mit einem Berufsabschluss (§ 18a AufenthG) oder

    o    mit einem akademischen Abschluss (§ 18b AufenthG) oder

    o    in der Forschung (§ 18d AufenthG) besitzen.

    o    Die Frist verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben.

  • Sie haben einen Arbeitsplatz, zu dem Ihre Qualifikation passt, beziehungsweise der Ihrer Qualifikation entspricht.
  • Sie leisten seit mindestens 36 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder können Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
  • Wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, verkürzt sich die Pflichtbeitragsdauer auf 24 Monate.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Benötigte Unterlagen

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:

Nachweis über ausreichenden Wohnraum:

  • Erklärung über die häusliche Gemeinschaft
  • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe  oder
  • Wohnraumbescheinigung  oder
  • Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.

Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:

  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens oder
  • Nachweis über eine private Lebensversicherung mit 50.000 Euro Mindestgarantiesumme zum Renteneintritt und sechs Monate Laufzeit.

Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland

  • Ein inländischer Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss, sofern Sie diesen in deutscher Sprache absolviert haben.

Hinweis

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

20 Wochen

Gebührenrahmen

113 Euro

Türkische Staatsangehörige: 37 Euro (ab 24 Jahren) oder 22,80 Euro (bis 24 Jahre)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 18b Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte

Post

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Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44284

Adresse

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80337 München

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