Parkausweis für Anwohner beantragen oder verlängern
Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.
Neuantrag
Sie sind in ein Parklizenzgebiet gezogen oder haben ein neues Fahrzeug bekommen? Dann können Sie einen Bewohnerparkausweis neu beantragen.
Verlängerung
Sie haben bereits einen Bewohnerparkausweis für Ihr Lizenzgebiet? Dann erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben, bevor Ihr Parkausweis abläuft. Sie brauchen in diesem Fall keinen neuen Antrag zu stellen. Sie müssen nur die Gebühr überweisen, die im Erinnerungsschreiben angegeben ist.
Falls Sie kein Erinnerungsschreiben erhalten haben, bitten wir Sie, etwa drei Wochen bevor Ihr Parkausweis abläuft, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen.
- Bewohner*innen erhalten nur einen Parkausweis.
- Wer mit zwei Wohnsitzen in Münchner Parklizenzgebieten angemeldet ist, erhält nur für den Hauptwohnsitz einen Parkausweis.
- In einen Parkausweis können bis zu drei (auf den Antragsteller zugelassene) Fahrzeuge eingetragen werden.
- Pro Fahrzeug wird nur eine Parkberechtigung erteilt. Es ist nicht möglich, dasselbe Fahrzeug in verschiedene Parkausweise für verschiedene Gebiete eintragen zu lassen.
- Anhänger, Busse und Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, können nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Wohnmobile können nur in atypischen Fällen eingetragen werden, wenn beispielsweise keine anderen Fahrzeuge (Pkw) zur Verfügung stehen. Zu Ihrem Antrag müssen Sie eine ausführliche Begründung einreichen.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet.
- Sie haben ein Kraftfahrzeug, welches auf Sie zugelassen oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird.
- Sie haben keine private Abstellmöglichkeit (Stellplatz, Garage).
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie von uns ein Erinnerungsschreiben bekommen, dass Ihr Parkausweis abläuft, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Sie müssen dann nur die Gebühr auf das Konto überweisen, das im Schreiben angegeben ist. Falls Sie kein Erinnerungsschreiben erhalten haben, bitten wir Sie, etwa drei Wochen bevor Ihr Parkausweis abläuft, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen
- Wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
- 12 Monate gültig: 30 Euro
- 24 Monate gültig: 60 Euro
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement
Fragen & Antworten
Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen. Dazu müssen Sie neben allen notwendigen Unterlagen auch unbedingt Ihren bisherigen Parkausweis mitbringen oder mitschicken.
Wegen Baumaßnahmen kann ich meine private Abstellmöglichkeit vorübergehend nicht nutzen. Bekomme ich einen Parkausweis?Ja, wenn Sie in Ihrem Antrag den Garagenumbau angeben und einen Nachweis vorlegen, erhalten Sie einen befristeten Parkausweis. Bitte nutzen Sie unseren Online-Antrag.
Solange Ihr Auto (das im Bewohnerparkausweis eingetragen ist) in der Werkstatt ist, können für das Werkstattfahrzeug einen befristeten Parkausweis beantragen (Gebühr 10 Euro). Dazu müssen Sie eine Bestätigung der Werkstatt und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das Fahrzeug vorlegen.
Bei Firmenfahrzeugen müssen Sie einen Nachweis (Arbeitgeber) vorlegen, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug privat zu nutzen und dass Sie die Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern.
Handelt es sich um das Fahrzeug einer Privatperson, zum Beispiel eines Angehörigen, müssen Sie plausibel darlegen, aus welchen Gründen Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlassen wird und die*der Fahrzeughalter*in es selbst nicht nutzt. Ihre Erläuterungen dazu reichen Sie bitte zusammen mit der Überlassungserklärung ein.
Ausländische Kennzeichen werden in der Regel nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Wird das Fahrzeug hauptsächlich in Deutschland genutzt, muss es in der Regel in Deutschland zugelassen sein. Wenn Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen regelmäßig in einem Lizenzgebiet abstellen möchten, muss angenommen werden, dass das Fahrzeug überwiegend in Deutschland genutzt wird. Es wird daher angeraten, sich vorab mit dem Hauptzollamt München - Kfz-Steuer in München - in der Landsberger Straße 122 zur Klärung dieser Frage in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie kein eigenes Fahrzeug haben, aber regelmäßig ein Fahrzeug anmieten (Beispielsweise bei Sixt, Europcar oder Hertz) können Sie unter gewissen Bedingungen einen Parkausweis mit dem Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen (Mietverträge des vergangenen Jahres), dass Sie häufig Fahrzeuge anmieten.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
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