EU-Parkausweis (hellblau) für Behinderte
Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken und haben die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken.
- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
- Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern. Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer erhalten Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).
- Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.
Zusammen mit dem Parkausweis bekommen Sie einen Bescheid, der alle Parkmöglichkeiten erklärt sowie ein Faltblatt für Auslandsfahrten.
Die Online-Beantragung ist der schnellste und unkomplizierteste Weg, einen Parkausweis zu erhalten. Wenn Sie dennoch bei uns persönlich vorsprechen möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorab per E-Mail. Auch bei einer persönlichen Vorsprache, können wir Ihnen den Parkausweis nicht mitgeben.
Voraussetzungen
Art der Behinderung:
- Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis)
- Blinde (Merkzeichen "BI" im Schwerbehindertenausweis)
- Contergan-Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (bespielsweise Amputation beider Arme)
Weitere Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, frühere Bezeichnung „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des ZBFS.
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung
- Passfoto (für die Rückseite des Parkausweises)
Bitte achten Sie darauf, uns das Foto bei Onlinebeantragung in möglichst hoher Auflösung zuzusenden, damit dieses für den Ausweis verwendet werden kann.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa 2 Wochen
Gebührenrahmen
kostenfrei
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
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Adresse
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