EU-Parkausweis (hellblau) für Behinderte
Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken und haben die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken.
- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
- Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern. Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer erhalten Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).
- Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.
Zusammen mit dem Parkausweis bekommen Sie einen Bescheid, der alle Parkmöglichkeiten erklärt sowie ein Faltblatt für Auslandsfahrten.
Art der Behinderung:
- außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
- Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehindertenausweis)
- Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, frühere Bezeichnung „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des ZBFS.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass (bei Beantragung per Post in Kopie)
- Passfoto
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa 2 Wochen
Gebührenrahmen
kostenfrei
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung
Fragen & Antworten
Für den Nachdruck benötigen wir eine Verlustanzeige, die bei der örtlichen Polizeidienststelle erstellt wird.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
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