Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung beantragen
Manche Menschen mit Behinderung
können einen Park-Ausweis für
Menschen mit Behinderung bekommen.
Sie haben Ihren Haupt-Wohnsitz in München?
Haupt-Wohnsitz heißt:
An Ihrem Haupt-Wohnsitz wohnen Sie
die meiste Zeit.
Damit ist also zum Beispiel die Adresse
von Ihrer Wohnung gemeint.
Und Sie haben eine schwere Behinderung?
Eine schwere Behinderung ist zum Beispiel
eine sehr starke Geh-Behinderung.
Oder wenn Sie blind sind.
Dann können Sie einen Park-Ausweis
für Menschen mit Behinderung beantragen.
Was können Sie mit dem Park-Ausweis machen?
Sie dürfen auf Behinderten-Park-Plätzen parken.
Das Parken ist kostenlos.
Vielleicht bekommen Sie auch
einen eigenen Park-Platz.
Zum Beispiel vor Ihrem Haus.
Den Park-Platz dürfen dann nur Sie benutzen.
Sie müssen keine Park-Gebühr bezahlen:
- an Park-Uhren
- an Park-Schein-Automaten
- in Park-Lizenz-Gebieten in München
Park-Lizenz-Gebiete sind
besondere Gebiete in München.
Dort können Bewohner
mit einem Park-Ausweis parken.
Der Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung gilt überall in Deutschland.
Der Park-Ausweis gilt auch in anderen Ländern in Europa.
Andere Länder in Europa sind zum Beispiel:
- Österreich
- Schweiz
- Italien
- Frankreich
Der Park-Ausweis muss im Fahrzeug liegen.
Hinter der Wind-Schutz-Scheibe.
Der Park-Ausweis muss gut lesbar sein.
Wer kann einen Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung bekommen?
Sie müssen einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Oder Sie haben eine Bescheinigung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Die Abkürzung dafür ist ZBFS.
Früher hieß das ZBFS Versorgungs-Amt.
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Dann muss im Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen aG stehen.
Ein Merk-Zeichen sind Buchstaben.
Die Buchstaben stehen im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Die Merk-Zeichen zeigen, dass man eine Behinderung hat.
Wenn im Ausweis ein Merk-Zeichen steht:
Dann hat man besondere Rechte.
Ein besonderes Recht ist zum Beispiel:
Man muss keine Park-Gebühr für einen Park-Platz bezahlen.
Das Merk-Zeichen aG bedeutet:
Außer-gewöhnliche Geh-Behinderung.
Das bedeutet:
Sie können sehr schlecht gehen.
Zum Beispiel:
- Sie brauchen immer Hilfe beim Gehen.
- Das Gehen ist sehr anstrengend.
- Sie können gar nicht gehen.
Und brauchen deshalb vielleicht einen Roll-Stuhl.
Oder im Schwer-Behinderten-Ausweis steht das Merk-Zeichen Bl.
Das Merk-Zeichen Bl bedeutet blind
Das bedeutet:
- Sie können gar nicht sehen.
- Sie können mit beiden Augen ganz wenig sehen.
Auch diese Menschen können einen Park-Ausweis
für Menschen mit Behinderung bekommen:
Menschen, die keine Arme oder Beine haben.
Diese Behinderung ist oft durch das Medikament Contergan gekommen.
Zum Beispiel konnte durch Contergan das passieren:
- Sie haben Hände aber keine Arme.
- Sie haben Füße aber keine Beine.
- Sie haben keine Arme und keine Hände.
Wie bekommen Sie einen Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung?
Sie bekommen den Park-Ausweis
für Menschen mit Behinderung
beim Kreis-Verwaltungs-Referat.
In der Haupt-Abteilung 1.
Die Abkürzung für Kreis-Verwaltungs-Referat ist KVR.
Sie müssen den Park-Ausweis dort beantragen.
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1:
Sie können einen formlosen Antrag stellen.
Das bedeutet:
Sie können einen Brief an das
Kreis-Verwaltungs-Referat schreiben.
Sie schreiben auf den Brief-Umschlag:
An das
Kreis-Verwaltungs-Referat
Haupt-Abteilung 1
Pilgersheimer Straße 20
81543 München
In dem Brief muss stehen:
- Ihr Nach-Name.
- Ihr Vor-Name.
- Ihre Adresse.
- Ihr Geburts-Datum.
- Dass Sie einen Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung bekommen möchten.
Bitte unterschreiben Sie den Brief.
Das Kreis-Verwaltungs-Referat braucht von Ihnen
auch noch diese Dinge:
- Eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis
oder Reise-Pass. - Ein Pass-Foto von Ihnen.
- Eine Kopie von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis.
(Kopie von Vorder-Seite und Rück-Seite)
Oder:
Eine Kopie von der Bescheinigung
vom Zentrum Bayern Familie und Soziales. - Eine Kopie von Ihrem alten Park-Ausweis
für Menschen mit Behinderung.
Wenn Sie schon einmal einen hatten.
Möglichkeit 2:
Sie können den Park-Ausweis online beantragen.
Online ist ein englisches Wort.
Online spricht man onn-lein.
Online heißt:
Sie können etwas am Computer machen.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.
Klicken Sie auf den Link.
Dann kommen Sie automatisch zu dem Online-Antrag.
Link zu dem Online-Antrag
Achtung:
Die Informationen sind in schwerer Sprache.
Was kostet der Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung?
Der Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung ist kostenlos.
Wie lange gilt der Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung?
Der Park-Ausweis gilt 5 Jahre lang.
Nach 5 Jahren müssen Sie einen neuen Park-Ausweis beantragen.
Wann ist der Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung fertig?
Der Park-Ausweis ist in ungefähr 2 Wochen fertig.
Sie bekommen den Park-Ausweis
mit der Post geschickt.
Sie bekommen auch ein Heft
mit Erklärungen geschickt.
In dem Heft steht:
Was Sie mit dem Park-Ausweis
für Menschen mit Behinderung machen können.
Und was Sie im Ausland beachten müssen.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Kreis-Verwaltungs-Referat München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g`macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Das Foto vom Park-Ausweis kommt von sag´s einfach.
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu