Wohnungsbörse

Mit der Einführung einer Wohnungsbörse möchte das Sozialreferat dazu beitragen, vorhandenen Wohnraum sinnvoll und effizient zu nutzen.

Eingeschränkter Betrieb ab dem 1. Januar 2023;
derzeit keine Anmeldung möglich.

Digitales Angebot in Vorbereitung.

Der Wohnraum in München ist knapp und während einige größere Wohnungen nur von einer oder zwei Personen bewohnt werden, gibt es immer mehr Familien, die dringend mehr Raum benötigen. Auch für Auszubildende und Studierende wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Damit der vorhandene Wohnraum besser genutzt werden kann, startete im Dezember 2020 das Modellprojekt „Wohnungsbörse München“ mit folgenden Angeboten:

  • Wohnungstausch
  • Untervermietung
  • Wohnpartnerschaften im Modell „Wohnen für Hilfe“

Wohnungstausch
Ihre Wohnung ist zum Beispiel wegen Auszug der Kinder zu groß geworden?
Oder wegen eines fehlenden Aufzugs nur noch schwer zugänglich?
Oder wegen Familienzuwachs zu klein geworden?

Der Wohnungstausch kommt zustande, wenn zwei passende Tauschpartner*innen gefunden werden und die Vermieter*innen mit einem Tausch einverstanden sind. In der Pilotphase können Mieter*innen der städtischen Wohnungsgesellschaften GWG und Gewofag ihre freifinanzierten Wohnungen untereinander tauschen. Ein Tausch zwischen beiden Wohnungsbaugesellschaften ist möglich.

  • Die aktuellen Kaltmieten beider Wohnungen bleiben gleich.
  • Es werden neue Mietverträge abgeschlossen.
  • Die Kaution für die eigene Wohnung wird ausbezahlt und für die Tauschwohnung neu einbezahlt.
  • Die maximale Wohnungsgröße nach den Richtlinien zur Vergabe von Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist einzuhalten.

Untervermietung
Bei einer Untervermietung müssen Sie das gewohnte Lebensumfeld nicht verlassen und können von der optimalen Auslastung der Wohnung profitieren, wenn Sie ein oder mehrere Zimmer gegen anteilige, faire Mieteinnahmen untervermieten möchten.

  • Eine Untervermietung muss von Ihrer Hausverwaltung genehmigt werden.
  • GWG und Gewofag erheben einen Untermietzuschlag von 2,50 Euro pro Person und Monat.

 „Wohnen für Hilfe“ in Kooperation mit dem Seniorentreff Neuhausen e.V
Sie haben ein freies Zimmer und wünschen sich Gesellschaft und Unterstützung im Alltag statt Mieteinnahmen? Sie sind offen und neugierig auf Menschen anderer Generationen und anderer Kulturen? Dann können Sie sich für das Angebot „Wohnen für Hilfe“ des Seniorentreffs Neuhausen e.V. melden.

  • Sie nennen den sozialpädagogischen Fachkräften des Seniorentreffs im persönlichen Gespräch Ihre Wünsche und ihren Unterstützungsbedarf.
  • Sie erhalten Vorschläge, wer zu Ihnen passen könnte.
  • Sie entscheiden, mit wem Sie die Wohnpartnerschaft eingehen.
  • Sie erhalten auch Unterstützung bei der Vertragsgestaltung sowie bei allen Fragen, solange die Wohnpartnerschaft besteht. 
  • Weiterführende Informationen

Bitte wenden Sie sich direkt an:
Seniorentreff Neuhausen e.V.
Telefon: 089 13928419-20
E-Mail: wfh@seniorentreff-neuhausen.de

Fragen & Antworten

Beide Tauschpartner*innen müssen sich bezüglich der Ausstattung und des Zustands der Tauschwohnungen einig sein. Die Wohnung ist nach Vorgabe des Mietvertrages zu übergeben. Sicherheitsrelevante Aspekte werden durch die Hausverwaltung geprüft. Eine Renovierung oder Modernisierung durch die Wohnungsbaugesellschaft ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu Schönheitsreparaturen können Sie sich auch an die Mietberatung wenden.

Sie können an die Wohnungsbörse teilnehmen, wenn beide Tauschparteien einen gültigen, ungekündigten Mietvertrag bei GWG oder Gewofag für eine freifinanzierte Wohnungen ohne Belegrechtsbindung haben.   Freifinanziert bedeutet, dass Ihr*e Vermieter*in keine öffentliche Förderung für die Wohnung erhalten hat oder die Laufzeit der Förderung bereits abgelaufen ist. Auskunft über Finanzierungsart und Belegbindung finden Sie in der Regel auf der zweiten oder dritten Seite Ihres Mietvertrags. Melden Sie Ihren Tauschwunsch an wohnungsboerse@muenchen.de.

Folgende Wohnungsgrößen dürfen entsprechend den kommunalen Richtlinien zur Wohnungsvergabe nicht überschritten werden:

  • Eine Person: Höchstens 2 Wohnräume mit maximal 60 Quadratmeter
  • Zwei Personen: Höchstens 3 Wohnräume mit maximal 75 Quadratmeter, mindestens 2 Wohnräume
  • Drei Personen: Höchstens 4 Wohnräume mit maximal 90 Quadratmeter, mindestens 3 Wohnräume
  • Vier Personen: Höchstens 5 Wohnräume mit maximal 105 Quadratmeter, mindestens 3 Wohnräume
  • Ab fünf Personen: für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Zahl der Wohnräume um einen Wohnraum.
    Fünf Personen mindestens 4 Wohnräume

Als Wohnraum gilt ein Raum ab einer Mindestgröße von zehn Quadratmetern.

Öffentlich geförderte Wohnungen (sogenannte Sozialwohnungen wie beispielsweise EOF-Wohnungen und München-Modell-Wohnungen) können nicht in die Wohnungsbörse aufgenommen werden. Auch Werkswohnungen, Arbeitgeberwohnungen und Hausmeisterwohnungen können nicht getauscht werden.
Falls Sie sich bezüglich der Förderung auf Ihrer Wohnung unsicher sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Hausverwaltung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG.

Wenn Sie sich für eine größere (oder kleinere/ barrierefreie) geförderte Wohnung  bewerben möchten, nutzen Sie bitte die Plattform SOWON .
Nähere Information dazu finden Sie unter "Geförderter Wohnraum: Begründung des Antrags".

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