Wohnungsbörse
Ihre Wohnung ist zu klein, zu groß oder nur schwer zugänglich? Wir unterstützen Sie bei der Vermittlung von Wohnungstausch, Untervermietung oder Wohnpartnerschaften.
Der Wohnraum in München ist knapp und während einige größere Wohnungen nur von einer oder zwei Personen bewohnt werden, gibt es immer mehr Familien, die dringend mehr Raum benötigen. Auch für Auszubildende und Studierende wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Damit der vorhandene Wohnraum besser genutzt werden kann, startete im Dezember 2020 das Modellprojekt „Wohnungsbörse München“.
Die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München unterstützt Sie bei
- Wohnungstausch
- Untervermietung
- Wohnpartnerschaften im Modell „Wohnen für Hilfe“
Wohnungstausch
Ihre Wohnung ist zum Beispiel wegen Auszug der Kinder zu groß geworden?
Oder wegen eines fehlenden Aufzugs nur noch schwer zugänglich?
Oder wegen Familienzuwachs zu klein geworden?
Wir unterstützen Sie beim Tausch mit einem geeigneten Haushalt in eine kleinere, größere oder barrierefreie Wohnung.
Der Wohnungstausch kommt zustande, wenn zwei passende Tauschpartner*innen gefunden werden und die Vermieter*innen mit einem Tausch einverstanden sind. In der Pilotphase können Mieter*innen der städtischen Wohnungsgesellschaften GWG und Gewofag ihre freifinanzierten Wohnungen untereinander tauschen. Ein Tausch zwischen beiden Wohnungsbaugesellschaften ist möglich.
- Die aktuellen Kaltmieten beider Wohnungen bleiben gleich.
- Es werden neue Mietverträge abgeschlossen.
- Die Kaution für die eigene Wohnung wird ausbezahlt und für die Tauschwohnung neu einbezahlt.
- Die maximale Wohnungsgröße nach den Richtlinien zur Vergabe von Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist einzuhalten.
Untervermietung
Bei einer Untervermietung müssen Sie das gewohnte Lebensumfeld nicht verlassen und können von der optimalen Auslastung der Wohnung profitieren. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Un-termieter*innen, wenn Sie ein oder mehrere Zimmer gegen anteilige, faire Mieteinnahmen untervermieten möchten.
- Eine Untervermietung muss von Ihrer Hausverwaltung genehmigt werden.
- GWG und Gewofag erheben einen Untermietzuschlag von 2,50 Euro pro Person und Monat.
„Wohnen für Hilfe“ in Kooperation mit dem Seniorentreff Neuhausen e.V
Sie haben ein freies Zimmer und wünschen sich Gesellschaft und Unterstützung im Alltag statt Mieteinnahmen? Sie sind offen und neugierig auf Menschen anderer Generationen und anderer Kulturen? Dann können Sie sich für das Angebot „Wohnen für Hilfe“ des Seniorentreffs Neuhausen e.V. melden.
- Sie nennen den sozialpädagogischen Fachkräften des Seniorentreffs im persönlichen Gespräch Ihre Wünsche und ihren Unterstützungsbedarf.
- Sie erhalten Vorschläge, wer zu Ihnen passen könnte.
- Sie entscheiden, mit wem Sie die Wohnpartnerschaft eingehen.
- Sie erhalten auch Unterstützung bei der Vertragsgestaltung sowie bei allen Fragen, solange die Wohnpartnerschaft besteht.
- Weiterführende Informationen
Bitte wenden Sie sich direkt an:
Seniorentreff Neuhausen e.V.
Telefon: 089 13928419-20
E-Mail: wfh@seniorentreff-neuhausen.de
Öffentlich geförderte Wohnungen (sogenannte Sozialwohnungen wie beispielsweise EOF-Wohnungen und München-Modell-Wohnungen) können nicht in die Wohnungsbörse aufgenommen werden. Auch Werkswohnungen, Arbeitgeberwohnungen und Hausmeisterwohnungen können nicht getauscht werden.
Voraussetzungen
Sie können an die Wohnungsbörse teilnehmen, wenn Sie einen gültigen, ungekündigten Mietvertrag bei GWG oder Gewofag für eine freifinanzierte Wohnungen ohne Belegrechtsbindung haben.
Freifinanziert bedeutet, dass Ihr*e Vermieter*in keine öffentliche Förderung für die Wohnung erhalten hat oder die Laufzeit der Förderung bereits abgelaufen ist.
Auskunft über Finanzierungsart und Belegbindung finden Sie in der Regel auf der zweiten oder dritten Seite Ihres Mietvertrags. Falls Sie sich bezüglich der Förderung auf Ihrer Wohnung unsicher sind, wen-den Sie sich bitte an die zuständige Hausverwaltung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG .
Benötigte Unterlagen
Sie sind Mieter*in der GWG oder Gewofag und suchen eine größere, kleinere oder barrierefreie Wohnung?
Bitte verwenden Sie das Tauschformular und teilen Sie uns mit, in welchen Stadtteile Sie eine Wohnung suchen.
Bitte senden Sie uns auch die ersten drei Seiten Ihres Mietvertrags.
Sie möchten ein oder mehrere Zimmer zur Untervermietung anbieten?
Bitte verwenden Sie das Formular 'Biete Zimmer zur Untermiete'.
Bitte senden Sie uns auch die ersten drei Seite Ihres Mietvertrags.
Suchen Sie eine Wohnmöglichkeit als Untermieter*in?
Bitte verwenden Sie das Formular 'Suche Zimmer zur Untermiete'.
Bitte senden Sie uns auch eine Kopie Ihres Personalausweises.
Bitte verwenden Sie das Kontaktformular für die elektronische Übermittlung des ausgefüllten Formulars und erforderlichen Dokumenten. Sie können die Unterlagen auch per Post senden.
Fragen & Antworten
Benötigen Sie eine finanzielle Umzugsunterstützung, stellen wir gerne den Kontakt zum zuständigen Sozialbürgerhaus oder Jobcenter her. Falls Sie Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, können Sie einen Antrag auf eine finanzielle Umzugsbeihilfe stellen. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer Leistung nach einer individuellen Einzelfallprüfung getroffen wird.
Haushalte, die bereit sind, von einer größeren in eine kleinere Wohnung zu ziehen, können bei Erfüllung vorgegebener Kriterien eine Umzugspauschale von maximal 2.000 Euro erhalten. Bei Fragen zur Beantragung einer Umzugspauschale wenden Sie sich bitte an: wohnungsboerse@muenchen.de.
Beide Tauschpartner*innen müssen sich bezüglich der Ausstattung und des Zustands der Tauschwohnungen einig sein. Die Wohnung ist nach Vorgabe des Mietvertrages zu übergeben. Sicherheitsrelevante Aspekte werden durch die Hausverwaltung geprüft. Eine Renovierung oder Modernisierung durch die Wohnungsbaugesellschaft ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu Schönheitsreparaturen können Sie sich auch an die Mietberatung wenden.
Beide Tauschparteien sollen ihren Tauschwunsch auf dem Formular vermerken und zusammen mit der Kopie ihrer Mietverträge an die Wohnungsbörse senden. Es wird dann geprüft, ob die Wohnungen zum Tausch geeignet sind.
Folgende Wohnungsgrößen dürfen entsprechend den kommunalen Richtlinien zur Wohnungsvergabe nicht überschritten werden:
- Eine Person: Höchstens 2 Wohnräume mit maximal 60 Quadratmeter
- Zwei Personen: Höchstens 3 Wohnräume mit maximal 75 Quadratmeter
- Drei Personen: Höchstens 4 Wohnräume mit maximal 90 Quadratmeter
- Vier Personen: Höchstens 5 Wohnräume mit maximal 105 Quadratmeter
- Ab fünf Personen: für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Zahl der Wohnräume um einen Wohnraum.
Als Wohnraum gilt ein Raum ab einer Mindestgröße von zehn Quadratmetern.
Wenn Sie sich für eine größere (oder kleinere/ barrierefreie) geförderte Wohnung bewerben möchten, nutzen Sie bitte die Plattform SOWON .
Nähere Information dazu finden Sie unter "Geförderter Wohnraum: Begründung des Antrags".
Sozialreferat
Gesamtplanung Wohnen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Gesamtplanung Wohnen
Werinherstraße 89
81541 München
Adresse
Werinherstraße 87
81541 München
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten
Montags von 9 bis 12 Uhr