Namensänderung im Führerschein
Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Beschreibung
1. Reichen Sie bitte Ihren Antrag zusammen mit allen nötigen Unterlagen ein.
- Sie können den Antrag per Post oder online stellen
- Per Post: Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben ihn und senden alles zusammen mit den benötigten Unterlagen an uns. Die Antragsformulare finden Sie unter Links und Downloads.
2. Nachdem Ihr Antrag erfasst wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit Ihrer Bearbeitungsnummer. Dort erfahren Sie auch, wie Sie damit den Bearbeitungsstand online abrufen können.
3. Sobald Ihr Führerschein zur Abholung bereitsteht, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie vereinbaren online einen Termin zur Abholung, oder
- Sie schicken uns Ihren alten Führerschein zusammen einem Formular zurück. Das Formular können Sie in der Abfrage zum Bearbeitungsstand herunterladen, sobald der Führerschein ausgehändigt werden kann. Nach Eingang Ihres alten Führerscheins senden wir Ihnen den neuen Führerschein automatisch per Post zu.
Sie können den Antrag nur schriftlich oder online stellen.
Schriftlich:
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganze mit den geforderten Unterlagen an uns.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde schon vermerkt.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Kopie von bisherigen Führerschein
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Führerscheinstelle
Internet
Telefon
Post
Führerscheinstelle
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Fax: +49 89 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Lagehinweis: 21
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze