Führerschein mit 17

Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Beschreibung

Nach schriftlicher Antragstellung erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrags sowie die Überprüfung der Begleitperson/ Begleitpersonen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilen wir den Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle, Ihre Fahrschule kann sich dort informieren. Wenn Sie am Prüfungstag schon 17 Jahre alt sind und nur die Klasse B beantragt haben, erhalten Sie sofort nach bestandener Prüfung vom Prüfer die Prüfungsbescheinigung, die Sie zum Fahren berechtigt.
Wenn Sie Ihren Führerschein für mehr als eine Klasse beantragt haben oder noch nicht 17 Jahre alt sind, erhalten Sie vom Prüfer nur eine Bestätigung über die bestandene Prüfung (Theorie und Praxis), die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen. Dort erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung.

Erst jetzt sind Sie berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen, vorausgesetzt, eine der in der Prüfungsbescheinigung aufgeführten Personen befindet sich mit im Fahrzeug.

Die Prüfungsbescheinigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig, kann jedoch noch bis maximal drei Monate danach genutzt werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres und zuvor erfolgreichem bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie den EU-Kartenführerschein im Regelfall postalisch von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München zugestellt.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz vor Ihrem 18.Geburtstag in München abmelden, wenden Sie sich bitte zur Bestellung Ihres Führerscheins an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres neuen Wohnsitzes.

Für die postalische Zusendung entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Sofern in Einzelfällen die postalische Zustellung nicht möglich ist werden Sie über das Vorliegen des abholbereiten Kartenführerscheines schriftlich informiert.

Die Abholung ist persönlich aber auch durch Bevollmächtigte möglich, dafür ist Ihre schriftliche Vollmacht, Ihr Pass oder Personalausweis und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.

Sie können den Antrag auf begleitetes Fahren nur noch schriftlich oder online stellen.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie sind mindestens 16 ½ Jahre alt, wenn Sie den Antrag stellen
  • Sie benennen mindestens eine Begleitperson  (mindestens 30 Jahre alt, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins Klasse B oder Klasse 3, maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg)

Benötigte Unterlagen

Für die Fahrerlaubnis zum Fahren ab 17

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B und / oder BE gemäß den Regelungen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“. Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
    eine Farbkopie der Seite Ihres Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Nationalpasses auf dem Ihr Name, Bild und Ausweisnummer ersichtlich sind.
  • Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie angemeldet sind
  • Kopie des bisherigen Führerschein, wenn Sie bereits einen besitzen
  • Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
  • aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 Millimeter)

Für die  Begleitperson/ Begleitpersonen

  • Pro Begleitperson eine ausgefüllte und unterschriebene Zusatzerklärung. Das Formular können Sie unter "Formulare und Links" herunterladen. Bitte lesen Sie die Ausführungen in diesem Formblatt genau durch und legen die geforderten Unterlagen zu den Begleitpersonen dem Antrag bei.
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Führerscheins
  • nur bei Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die den Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.

Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen

  • Sehtest eines Augenarztes oder Augenoptikers: bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe": ohne zeitliche Begrenzung


Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

  • Bearbeitungsgebühr mit Probezeit 52,40 Euro
  • Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit (nur falls Klasse A1 vorhanden) 51,60 Euro
  • zuzüglich für die Überprüfung der Begleitpersonen (je Begleitperson) 11 Euro
  • Auslagen für Kopien: 0,50 Euro pro Kopie

In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für eine Prüfungsbescheinigung und die Kosten für die Ausstellung des Kartenführerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres enthalten.

Die Gebühr für die Überprüfung der Begleitperson setzt sich zusammen aus: 7,70 Euro Bearbeitungsgebühr, 3,30 Euro für Kraftfahrt-Bundesamt.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilen wir den Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle, Ihre Fahrschule kann sich dort informieren. Wenn Sie am Prüfungstag schon 17 Jahre alt sind und nur die Klasse B beantragt haben, erhalten Sie sofort nach bestandener Prüfung vom Prüfer die Prüfungsbescheinigung, die Sie zum Fahren berechtigt.

Wenn Sie Ihren Führerschein für mehr als eine Klasse beantragt haben oder noch nicht 17 Jahre alt sind, erhalten Sie vom Prüfer nur eine Bestätigung über die bestandene Prüfung (Theorie und Praxis), die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen. Dort erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung.

Erst jetzt sind Sie berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen, vorausgesetzt, eine der in der Prüfungsbescheinigung aufgeführten Personen befindet sich mit im Fahrzeug.

Die Prüfungsbescheinigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig, kann jedoch noch bis maximal drei Monate danach genutzt werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres und zuvor erfolgreichem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie den EU-Kartenführerschein im Regelfall postalisch von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München zugestellt.

Für die postalische Zusendung entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Sofern in Einzelfällen die postalische Zustellung nicht möglich ist, werden Sie über das Vorliegen des abholbereiten Kartenführerscheines schriftlich informiert.

Erst jetzt sind Sie berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen, vorausgesetzt, eine der in der Prüfungsbescheinigung aufgeführten Personen befindet sich mit im Fahrzeug.

Die Prüfungsbescheinigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig, kann jedoch noch bis maximal drei Monate danach genutzt werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres und zuvor erfolgreichem bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie den EU-Kartenführerschein im Regelfall postalisch  von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München zugestellt.

Für die postalische Zusendung entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Sofern in Einzelfällen die postalische Zustellung nicht möglich ist werden Sie über das Vorliegen des abholbereiten Kartenführerscheines schriftlich informiert.

Die Abholung ist persönlich aber auch durch Bevollmächtigte möglich, dafür ist Ihre schriftliche Vollmacht, Ihr Pass oder Personalausweis und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Fax: +49 89 233-68757

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Garmischer Straße 19-21
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Barrierefreiheit

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