Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens
Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.
Beschreibung
Mit Ihrer Online-Ausweis-Funktion können Sie ganz bequem von zu Hause aus Ihr Fahrzeug Online ummelden.
- Wenn das Fahrzeug in München noch zugelassen ist, können Sie das Kennzeichen behalten. Sie können auch ein neues Kennzeichen verwenden.
- Wenn das Fahrzeug derzeit nicht in Betrieb (stillgelegt) ist, benötigen Sie ein neues Kennzeichen.
- Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu beantragen.
- Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht umschreiben, aber die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.
Haben Sie Ihre PIN für Ihre Online-Ausweis-Funktion nicht mehr, so können Sie sich in jedem Bürgerbüro eine neue PIN vergeben lassen, oder Online beantragen.
Voraussetzungen
Internet, Technik und Nutzerkonto
- stabile Internetverbindung
- aktueller Browser, zum Beispiel Chrome, Firefox, Safari oder Edge
- Personalausweis mit Online-Funktion
- Ausweis-App 2 (in jedem App-Store erhältlich)
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und Pin (benötigen Sie Hilfe mit der Aktivierung, so wenden Sie sich bitte an die für den eAT zuständige Stelle)
- BayernID- oder BundID-Nutzerkonto oder privatem ELSTER-Zertifikat
- soll das Fahrzeug auf Ihre Firma angemeldet werden: ELSTER Unternehmenskonto
- Drucker, um mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis "sofort losfahren" zu können (für bis zu zehn Tage in Deutschland)
Benötigte Unterlagen
Onlinefähige Fahrzeugdokumente:
- zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief) des Fahrzeugs mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes (auf der Rückseite) - dieser kann bei erfolgter Online-Stilllegung bereits freigerubbelt sein
- bisherige Kennzeichenschilder - wenn das Fahrzeug zugelassen ist und Sie ein anderes Kennzeichen möchten
Haben Sie sich vorab bereits ein Kennzeichen reserviert:
- Reservierungspin
(nur bei Halterwechsel erforderlich)
(nur bei Halterwechsel erforderlich)
Fragen & Antworten
Voraussetzung vor Ort:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
- Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Fahrzeuges beachten.
benötigte Unterlagen vor Ort:
- Bei Vorlage eines Ausweises/ Passes ohne Unterschrift der*des Inhaber*in ist es möglich, statt des Originalausweises eine Kombination aus einer Kopie des Ausweises und einer Kopie des Führerscheines vorzulegen, wenn der Führerschein ein Lichtbild und eine Unterschrift enthält und Sie in München gemeldet sind.
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- bei Halterwechsel: SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- bei Halterwechsel: eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
- bisherige Kennzeichen sind grundsätzlich mitzubringen, Ausnahmen unter „Fragen und Antworten“
Das Kennzeichen müssen Sie in diesen Fällen nicht mitbringen:
- Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt (stillgelegt).
- Das Fahrzeug ist noch zugelassen und Sie wollen das bisherige Kennzeichen behalten.
Kreisverwaltungsreferat
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Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde
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Fax: +49 89 233-36053
Adresse
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Nur nach Terminvereinbarung
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
barrierefreier Zugang