Fahrzeug online abmelden (außer Betrieb setzen)
Wenn Ihr Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde, können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.
Die Online-Abmeldung ist nicht möglich für
- Fahrzeuge und Anhänger mit Wechselkennzeichen
- sowie Fahrzeuge mit mitgenommenen Kennzeichen, welche noch nicht nach München umgemeldet wurden
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden. Nur Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen oder wieder angemeldet wurden, haben die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern) und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Benötigte Unterlagen
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Autoschildern)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Fragen & Antworten
- Sicherheitscodes frei legen (auf Plaketten und Fahrzeugschein)
- Codes notieren
- Fahrzeugkennzeichen eingeben
- Sicherheitscodes eingeben
- Bezahlen mittels dem angebotenen e-Payment System
- Die Daten werden dann an die zuständige Zulassungsbehörde übertragen. Den Bescheid erhalten Sie per Post oder DE-Mail.
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Fax: +49 89 233-36053
Adresse
Eichstätter Straße 2
80686 München