Fahrlehrerlaubnis

Wer Fahrschüler*innen ausbilden will, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.

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Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Sie haben (mindestens) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.
  • Sie sind im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklassen
  • Sie absolvieren einen Ganztageskurs bei einer Ausbildungsstätte für Fahrlehrer*innen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kartenführerschein (zum Zeitpunkt des Erwerbs der Lehrerlaubnis für die Klasse BE sind Sie mindestens drei Jahre im Besitz der Klasse B, für die Lehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE sind Sie jeweils mindestens zwei Jahre im Besitz der Klassen A2, CE und D)
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner, nicht älter als ein Jahr (die Anforderungen an das Sehvermögen für die Klasse C müssen erfüllt sein)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung, nicht älter als ein Jahr (die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung für die Klasse C1 müssen erfüllt sein)
  • Lebenslauf
  • Nachweis über Abschluss der Berufsausbildung
  • Bestätigung der Ausbildungsstätte für Fahrlehrer*innen, bei der Sie angemeldet sind
  • erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG zur Vorlage bei der Behörde (darf nicht älter als drei Monate sein, zur Beantragung ist eine schriftliche Aufforderung notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

45,20 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrlehrergesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular

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