Fahrlehrerlaubnis
Wer Fahrschüler*innen ausbilden will, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.
Bitte nutzen Sie den Online-Service. Wenn Sie einen Termin vor Ort wünschen, können Sie diesen online vereinbaren.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie haben (mindestens) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Sie sind im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklassen
- Sie absolvieren einen Ganztageskurs bei einer Ausbildungsstätte für Fahrlehrer*innen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein (zum Zeitpunkt des Erwerbs der Lehrerlaubnis für die Klasse BE sind Sie mindestens drei Jahre im Besitz der Klasse B, für die Lehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE sind Sie jeweils mindestens zwei Jahre im Besitz der Klassen A2, CE und D)
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner, nicht älter als ein Jahr (die Anforderungen an das Sehvermögen für die Klasse C müssen erfüllt sein)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung, nicht älter als ein Jahr (die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung für die Klasse C1 müssen erfüllt sein)
- Lebenslauf
- Nachweis über Abschluss der Berufsausbildung
- Bestätigung der Ausbildungsstätte für Fahrlehrer*innen, bei der Sie angemeldet sind
- erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG zur Vorlage bei der Behörde (darf nicht älter als drei Monate sein, zur Beantragung ist eine schriftliche Aufforderung notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.)
Rechtliche Grundlagen
Fahrlehrergesetz
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr
Termin
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular