Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Wenn Sie im Werk-, Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen tätig sind, benötigen Sie eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen.

Beschreibung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist ein Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation, den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation oder über den Abschluss einer Weiterbildung (§ 7 Abs. 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – BKrFQG) und ersetzt bei Anträgen seit dem 23. Mai 2021 den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Der FQN wird im Kartenformat ähnlich dem Führerschein ausgestellt. Informationen zur Verlängerung Ihrer befristeten Führerschein-Klassen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der Bundesdruckerei zentral erstellt und direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Es ist daher wichtig, dass Ihre Meldeadresse auch eine zustellfähige Anschrift ist. Im Antrag können Sie eine abweichende Versandanschrift (muss innerhalb der EU liegen) angeben.

Voraussetzungen

  • Sie sind Berufskraftfahrer*in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer*in
  • Grundqualifikation oder Weiterbildung

Benötigte Unterlagen

Zur Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Kopie Ihres Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Ihres Fahrerqualifikationsnachweis, falls bereits vorhanden

zusätzlich bei erstmaliger Ausstellung oder Verlängerung:

  • Bescheinigung(en) über Grundqualifikation oder Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation, soweit diese nicht elektronisch im Berufskraftfahrerqualifikationsregister vorliegen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

  • Erstmalige Ausstellung: 32,50 Euro
  • Verlängerung oder Änderung der Daten: 32,50 Euro
  • Verlust oder Diebstahl: 36,90 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Eine spezielle Maßnahme (Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter (ADR-Schein) oder eine Schulung zum Schutz von Tieren beim Transport) können Sie mit der Beantragung des FQN einreichen.
Die speziellen Maßnahmen werden dann im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

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