Erwerbsminderungsrente (Vor-Ort-Termin)
Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Beschreibung
- Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
- Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
- Die Sachbearbeiter*innen füllen alle Antragsformulare online aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rententräger weiter. Dadurch wird eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rententräger gewährleistet.
Es gibt folgende Erwerbsminderungsrenten:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
Alternativ können Sie auch einen telefonischen Antragstermin vereinbaren.
Voraussetzungen
- Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
- Erwerbsminderungsrenten sind monatliche Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Versicherte bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten können. Dazu muss die erforderliche Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) erfüllt sein, und es müssen besondere versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen vorliegen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Atteste und Gutachten (falls vorhanden)
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Schwerbehindertenausweis und –bescheid
- Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
- Lehrvertrag oder-zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweis über Betriebsrenten
- Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen.
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorlegen. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.
Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen.
Fragen & Antworten
Nein, jede Rente muss beantragt werden. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
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Fax: +49 89 233-44139
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Nur nach Terminvereinbarung