Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr deutscher Führerschein verloren oder gestohlen wurde, können Sie nur online oder schriftlich einen Ersatzführerschein beantragen.

Beschreibung

Hinweise zur Abholung:

Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, kann er Ihnen ohne Zusatzkosten per Post zugesandt werden.

Sie können den Antrag nur schriftlich oder online stellen.

Schriftlich:

Antragsformular

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganze mit den geforderten Unterlagen an uns.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Verlusterklärung oder eine Diebstahlsanzeige (ausgestellt von einer deutschen Polizeidienststelle)
  • nur bei deutschen Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

  • Ersatzführerschein: 41,40 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Die angegebene Bearbeitungszeit setzt sich aus der Sachbearbeitung der Fahrerlaubnisbehörde und der Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei zusammen.

Die Sachbearbeitung kann nicht beschleunigt werden. Die Bestellung bei der Bundesdruckerei kann von ungefähr vier Wochen auf etwa eine Woche reduziert werden. Hierfür muss eine zusätzliche Expressgebühr entrichtet werden. Weitere Informationen finden Sie im jeweiligen Antragsformular.

Die Herstellung des Führerscheins kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Achten Sie bei der Antragstellung daher bitte auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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