Erlaubnis Niederschlagswasserversickerung
Wird Niederschlagswasser gezielt versickert, muss unter bestimmten Vorrausetzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.
Beschreibung
Generell bedarf jede gezielte Versickerung von Niederschlagswasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Häufig entfällt die Erlaubnispflicht allerdings aufgrund der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV).
Für eine schnelle Klärung, ob die Versickerung erlaubnispflichtig ist, kann die Checkliste in unserem Antragsformular genutzt werden.Alternativ: BEN LFU
Die zwei häufigsten Gründe, weshalb es keine Befreiung von der Erlaubnispflicht gibt:
- Die an der einzelnen Versickerungsanlage angeschlossene Fläche übersteigt 1.000 m².
- Für das Baugrundstück liegt ein Altlastenverdacht vor.
Wichtig: Der Antrag gilt nicht für Wasserschutzgebiete und öffentliche Straßen und Plätze. Hier ist die zuständige Stelle das Referat für Klima und Umwelt.
Umfasst die Baumaßnahme die Herstellung oder Änderung von Abwasserleitungen mit Kanalanschluss, so ist dies und die Genehmigung der Versickerungsanlage gemeinsam zu beantragen. Das Antragsformular ist entsprechend gestaltet.
Voraussetzungen
- Versickerung muss erlaubnispflichtig sein.
- Vorgaben aus Leitfaden Grundstücksentwässerung (PDF) wurden beachtet.
Benötigte Unterlagen
Informationen, was sie für einen vollständigen Antrag benötigen, finden sie in unserem Leitfaden Grundstücksentwässerung (PDF)
Fragen & Antworten
Für eine schnelle Klärung, ob die Versickerung erlaubnispflichtig ist, kann die Checkliste in unserem Antragsformular genutzt werden. Alternativ: BEN LFU
Informationen zum Umgang mit Niederschlagswasser finden Sie auf unserer Internetseite Umgang mit Niederschlagswasser auf Grundstücken in München
Nein. Für die Ableitung in offene Gewässer wenden Sie sich bitte an das Referat für Klima und Umwelt.
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