Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Akteneinsicht nur mit Termin

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über Grundstückseigentum (Grundbuchauszug)
  • Ausweisung durch amtliches Dokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)
  • Andere Personen benötigen für die Akteneinsicht aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht.
  • Antragsformular zur Akteneinsicht (kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
  • Studiennachweis bei Akteneinsicht für Studienzwecke

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • 10 Euro pro Anwesen
  • Akteneinsicht für Studienzwecke 2 Euro (Mindestgebühr 10 Euro) pro Anwesen

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Bereich Zentralregistratur - IV/13 - ZR

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Bereich Zentralregistratur - IV/13 - ZR

Blumenstraße 28b
80331 München

Fax: +49 89 233-21850

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Die Zentralregistratur ist über den Zugang Blumenstraße 19 barrierefrei erreichbar. Eine behindertenfreundliche Toilette befindet sich im Erdgeschoss auf der rechten Seite des Zugangs.

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Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

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Baugenehmigung

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Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

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Nachbarunterschriften für Bauantrag

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