Bestattung von Amts wegen
Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.
Voraussetzungen
- Es wurde kein Bestattungsauftrag erteilt.
- Es sind keine Angehörigen vorhanden oder die Angehörigen sind vor-verstorben.
Benötigte Unterlagen
- Unterlagen zu dem Verstorbenen
- Personalausweis zur Identifikation der oder des Angehörigen bzw. der oder des Betreuer*in
- Betreuerausweis
Fragen & Antworten
Muss ich mich um die Bestattung kümmern und bezahlen?
Ja, wenn Sie zu den folgenden Angehörigen gehören:
Ehegatte, Kind, Elternteil, Großelternteil, Enkel, Schwester oder Bruder, Nichte oder Neffe, Stiefkind
Muss ich trotz Ausschlagung des Erbes bezahlen?
Ja, denn eine Ausschlagung der Erbschaft entbindet nicht von der Bestattungspflicht bzw. der Kostenerstattungspflicht.
Rechtliche Grundlagen
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 BestG
Art. 15 Abs. 1 BestG i. V. m. § 15 Satz 1 BestV und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Bestattungen von Amts wegen
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Bestattungen von Amts wegen
Damenstiftstraße 8
80331 München
Fax: +49 89 23199279
Adresse
Damenstiftstraße 8
80331 München
Montag – Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Ein barrierefreier Zugang ist zu allen Büroräumen möglich, Aufzug ist vorhanden.
Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.