Beglaubigung für Rentenzwecke

Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.

Beglaubigung ist die amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift einer Urkunde.

Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es in der Regel notwendig, dass dem Rententräger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.

Hierbei kann es sich zum Beispiel um folgende Unterlagen handeln:

  • Schulzeugnisse
  • Lehrvertrag/-zeugnis
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde

Für Rentenzwecke können Sie die Beglaubigungen dieser Unterlagen bei uns kostenlos vornehmen lassen.

Benötigte Unterlagen

Alle zu beglaubigende Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden (keine Vollmacht erforderlich).

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Gebührenfrei

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