BAföG – Berufsoberschule (BOS), Vorklasse

Sie besuchen die 11. Klasse bzw. Vorklasse der BOS und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

Beschreibung

Wenn Sie die 11. Klasse bzw. Vorklasse einer Berufsoberschule (BOS) in München besuchen, kann Ausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden.

Der Grundbedarf beträgt:

monatlich höchstens 498 Euro, wenn Sie bei den Eltern wohnen.

monatlich höchstens 775 Euro, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen.

Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (mit Nachweis), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Voraussetzungen

  • Sie besuchen die 11. Klasse bzw. Vorklasse der BOS und
  • Beide Elternteile wohnen im Stadtgebiet München
  • oder
  • Sie wohnen in München
  • und
  • ihre Eltern wohnen in unterschiedlichen Landkreisen oder kreisfreien Städten.

Das Einkommen Ihrer Eltern wird berücksichtigt!

Benötigte Unterlagen

Folgende Dokumente müssen Sie vorlegen:

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
  • Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
  • Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern

Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn.
Für den Ferienmonat August kann die Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorangehenden Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorangehende Schuljahr ein

Ähnliche Leistungen

BAföG – Berufsfachschule, zwei- bis dreijährig

Sie besuchen eine zwei- oder dreijährige Berufsfachschule in Deutschland und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Gymnasium ab Klasse 10

Sie besuchen das Gymnasiums ab Klasse 10 und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Berufsfachschule in Österreich

Sie besuchen eine zwei- oder dreijährige Berufsfachschule in Österreich und möchten dafür Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen?

BAföG – Berufsoberschule (BOS), Klasse 12 und 13

Sie besuchen die 12. oder 13. Klasse einer Berufsoberschule (BOS) in München und möchten dafür Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen?

BAföG – Berufsfachschule, einjährig

Sie besuchen eine einjährige Berufsfachschule und möchten dafür Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen?

BAföG – Kolleg, Klasse 1 bis 3

Sie besuchen Klasse 1, 2 oder 3 eines Kollegs in München?

BAföG – Wirtschaftsschule ab Klasse 10

Sie besuchen die Wirtschaftsschule ab der Klasse 10 und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Fachschule mit Berufsausbildung

Sie besuchen eine Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt?

BAföG – Antrag Ausbildungsförderung

Auszubildende, die nicht genug Geld für ihre Ausbildung haben, können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

BAföG – Aufstiegsfortbildung in Vollzeit (AFBG)

Wer eine berufliche Weiterbildung in Vollzeit macht und die Voraussetzungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) erfüllt, erhält Aufstiegs-BAföG.