Änderung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister

Sie möchten Ihren Eintrag im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister ändern oder berichtigen? Dann können Sie das online melden.

Beschreibung

Das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister enthält Angaben über ein Paar und deren Ehe oder Lebenspartnerschaft. Wenn sich an den eingetragenen Angaben etwas ändert oder von Anfang an falsch war, muss das Register fortgeschrieben werden. In eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde werden die Daten eingetragen, die am Ausstellungstag im Register standen.

Beispiele für mögliche Änderungen im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister:
  • Namensänderung im Ausland
  • Scheidung im Ausland
  • Sterbefall eines Ehegatten/ Lebenspartners im Ausland

Beispiele für Berichtigungen im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister:
  • Schreibfehler des Standesamtes
  • Die Schreibweise des Namens im Reisepass weicht vom Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister ab
  • Bei der Anmeldung der Ehe/ Lebenspartnerschaft wurden falsche Angaben gemacht

Voraussetzungen

Wird in Deutschland ein Verfahren durchgeführt, das eine Änderung von Daten im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister zur Folge hat, informieren sich die beteiligten Behörden gegenseitig. Sie als betroffene Person müssen sich nicht selbst darum kümmern.

Anders ist die Situation, wenn im Ausland eine entsprechende Änderung durchgeführt wurde. In diesem Fall müssen Sie das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen oder die Lebenspartnerschaft begründet wurde, selbst informieren. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Enthält das Register einen Fehler, können Sie die Berichtigung beantragen. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular. Das Standesamt wird sich bei Ihnen melden und das weitere Verfahren mit Ihnen besprechen.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Nachweise sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Bitte reichen Sie alle Dokumente ein, die Ihnen über die betreffende Änderung vorliegen, gegebenenfalls mit Übersetzung in die deutsche Sprache.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Jeder Einzelfall ist anders und unterschiedlich komplex. Wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Kontaktformular einreichen, wird Sie das Standesamt über das notwendige Verfahren und die voraussichtliche Bearbeitungszeit informieren. In vielen Fällen werden Sie Dokumente im Original einreichen müssen. Dafür erhalten Sie einen Vorsprachetermin.

Gebührenrahmen

Berichtigung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters, wenn der Fehler seitens des Anzeigenden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde: 10 bis 220 Euro.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 16, 17 Personenstandsgesetz (Folgebeurkundung im Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
  • §§ 47, 48 Personenstandsgesetz (Berichtigung)

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