Dreijahresförderung Kinder- und Jugendtheater
Wenn Sie professionell im Bereich Kinder- und Jugendtheater der freien Szene arbeiten, können Sie sich für eine Dreijahresförderung bei der Stadt bewerben.
Beschreibung
Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt erneut eine Dreijahresförderung für die freie Kinder- und Jugendtheaterszene Münchens. Die zu beantragende Summe beträgt maximal 10.000 Euro pro Kalenderjahr, für drei Jahre entsprechend maximal 30.000 Euro. Die Gesamtfördersumme sollte sich zu gleichen Teilen auf den Förderzeitraum aufteilen. Es stehen bis zu 150.000 Euro für die Jahre 2026 bis 2028 zur Verfügung.
Zielsetzung
Ziel ist die Unterstützung von professionellen Akteur*innen der freien Kinder- und Jugendtheaterszene in München. Die Förderung soll produktionsunabhängige Maßnahmen zur strukturellen und/ oder künstlerischen Fortentwicklung ermöglichen und den Geförderten dabei eine Planungssicherheit über drei Jahre verschaffen.
Die Fördermittel der Dreijahresförderung können beantragt werden für produktionsunabhängige Kosten, z. B. für Fortbildungen, künstlerisches Coaching, Vernetzungsformate, projektbezogene Unterstützung bei der Büroarbeit (z. B. Verteilererstellung), Erstellung von professionellem Kommunikationsmaterial (z. B. Website, Fotos, Filme), projektbezogene Miete von Proberäumen oder Technik-Investitionen.
Bewertungskriterien
Bewertungskriterien sind insbesondere:
- Sinnhaftigkeit, Nachvollziehbarkeit und realistische Umsetzung der Projektidee
- Sinnhaftigkeit und Nachvollziehbarkeit der Kalkulation
- erkennbare strukturelle und/ oder künstlerische Fortentwicklung
(Leitfrage: Was soll nach drei Jahren erreicht sein?)
Vergabe
Über die Vergabe der Projektförderung entscheidet der Stadtrat der Landeshauptstadt München auf Empfehlung einer Jury.
Förderzeitraum
Die genannten Vorhaben sind grundsätzlich im entsprechenden Kalenderjahr zu realisieren.
Zur Antragstellung
Jede antragstellende Gruppe oder jede*r Einzelakteur*in* kann nur einen Antrag auf Dreijahresförderung einreichen. Ein Zusammenschluss mehrerer Antragstellender ist möglich.
Eine zusätzliche Antragstellung in einem anderen Förderbereich (z. B. Stipendium oder Produktionsförderung Kinder- und Jugendtheater) ist möglich.
Zuschussformulare und Richtlinien
Der Antrag ist über ein Online-Portal von it@M zu stellen. Die Kurz-URL lautet: muenchen.de/projektantrag-dk
Die ausführliche Adresse lautet: https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/06/06/kulturfoerderung/index
Es gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien sowie die formalen, inhaltlichen und qualitativen Förderungskriterien der Landeshauptstadt München, die Sie ebenfalls auf unserer Website finden.
Antragsfrist ist Montag, 2. Juni 2025, 23:59 Uhr.
Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München, nicht der Absendezeitpunkt der Unterlagen im Antragsportal.
Voraussetzungen
Bewerben können sich Einzelakteur*innen und Gruppen der Darstellenden Kunst für junges Publikum, die eine mehrjährige professionelle und individuell ausgeprägte Arbeit nachweisen und deren künstlerischer Arbeitsschwerpunkt in München liegt.
Benötigte Unterlagen
Verpflichtend
Einzureichen ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Online-Portal). Dabei sind beizufügen:
- Projektbeschreibung (detailliert für 2026, skizziert für 2027 und 2028; maximal vier DIN A4-Seiten)
- Kalkulation (detailliert für 2026, skizziert für 2027 und 2028)
- Kurz-Biografie des*/der* Antragstellenden und der ggf. zentral Beteiligten, Beschreibung der bisherigen professionellen Tätigkeit (Ausbildung, Produktionen, Festival-Aufführungen, ggf. Links zu Videos etc.)
Mit der Einreichung erklären sich die Bewerber*innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden. Bewerbungen, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
Weitere aktuelle Ausschreibungen im Bereich Darstellende Kunst finden Sie unter:
www.muenchen.de/kulturausschreibungen
Rechtliche Grundlagen
Alle gültigen Einreichungen werden der vom Stadtrat einberufenen Jury Kinder- und Jugendtheater der freien Szene vorgelegt. Sie trifft eine Auswahl und empfiehlt ausgewählte Projekte dem Stadtrat.
Die endgültige Entscheidung wird der Kulturausschuss treffen, voraussichtlich in seiner Sitzung Ende September 2025. Die Antragsteller*innen werden danach benachrichtigt.
Kulturreferat
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Kulturelle Bildung, Internationales,
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