Baumfällung – Geschützte Baumarten
In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:
- alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
- Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Obstbäume (dies trifft nicht zu auf Holzbirne, Holunder, Holzapfel, Vogelkirsche, Hasel und Walnuss).
- Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die festgesetzt und gepflanzt wurden.
Benötigte Unterlagen
- Einzelfällungsantrag
- Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Baumbestandserklärung und Baumbestandsplan als Bauvorlage
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
25 bis 3.500 Euro
Rechtliche Grundlagen
Bayerische Bauordnung, Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung
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