Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:

  • alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
  • Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Obstbäume (dies trifft nicht zu auf Holzbirne, Holunder, Holzapfel, Vogelkirsche, Hasel und Walnuss).
  • Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die festgesetzt und gepflanzt wurden.

Benötigte Unterlagen

  • Einzelfällungsantrag
  • Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Baumbestandserklärung und Baumbestandsplan als Bauvorlage

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

25 bis 3.500 Euro

Rechtliche Grundlagen

Bayerische Bauordnung, Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung

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Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung

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